Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer (m/w/d)

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Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind bei einem Landgericht tätig.

Setzt ein Gericht die Vollstreckung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, kann das Gericht die Verurteilte oder den Verurteilten während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellen. Erfolgt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Unterstellung sogar zwingend.

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) durch ein System von betreuenden und kontrollierenden Maßnahmen zur Seite. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Unterstützung bei der Gestaltung der grundsätzlichen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z. B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. Des Weiteren überwacht die Bewährungshilfe aber auch die Auflagen und Weisungen, die das Gericht den Verurteilten auferlegt hat. Sie berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung der Verurteilten und teilt Verstöße gegen Bewährungsauflagen unverzüglich mit.

Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer:

Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet.

In Fällen, in denen der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht, werden Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht beauftragt, insbesondere die persönlichen Verhältnisse der Täterin oder des Täters sowie die Ursachen und Beweggründe für die Straftat zu ermitteln. Außerdem kann die Gerichtshilfe damit beauftragt werden, die Einstellung der Täterin oder des Täters zur Tat und die Bereitschaft zu einer Schadenswiedergutmachung oder bei Tatopfern deren persönliche Situation sowie die bei ihnen durch die Tat verursachten Folgen zu ermitteln.

Die gewonnenen Erkenntnisse, ob zu Gunsten oder zu Lasten der Betroffenen, dienen der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Grundlage zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung und können somit für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung von Bedeutung sein.

Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie in dieser Broschüre.


Als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer sowie Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer kann eingestellt werden, wer

  • mindestens ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt und
  • als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge staatlich anerkannt wurde.

Im Hinblick auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollte die Bewerberin oder der Bewerber des Weiteren

  • nach den charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für den Sozialdienst geeignet sein,
  • die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen und
  • bis zur Verbeamtung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.

Aktuelle Stellenausschreibungen im Bereich Bewährungs- und Gerichtshilfe finden Sie auf den Homepages der Landgerichte und Staatsanwaltschaften sowie im Karriereportal des Landes Rheinland-Pfalz.