Montag, den 28.10.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr - Falsche Verdächtigung
09:15 Uhr - Gefährliche Körperverletzung
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18./19.März 2023 im Cafe International in Worms nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung auf den späteren Geschädigten mit einer abgebrochenen Bierflasche zugegangen zu sein und dabei Stichbewegungen ausgeführt zu haben. Bei der anschließenden Schlägerei erlitt der Geschädigte eine Schnittverletzung am Bauch und eine ca. 2 cm lange Kopfplatzwunde, die genäht werden musste.
Im zweiten angeklagten Fall soll der Angeklagte am 16.07.2023 zufällig auf eine Freundesgruppe des Geschädigten vom März 2023 getroffen sein, die sich in einem Auto befand. Durch das geöffnete Fenster packte er laut Anklage eine der Personen am Hals und drückte schmerzhaft zu.
13:30 Uhr - Betrug
14:30 Uhr - Fahrlässige Körperverletzung
Der Strafbefehl legt der Angeklagten zur Last, am 14.11.2023 als Fahrgast im Bus der Linie 401 in Worms unterwegs gewesen zu sein. Nachdem die Angeklagte für ihren Haltewunsch am Edeka-Markt in der Alzeyer Straße den Signalknopf nicht betätigt hatte und der Bus weiterfuhr, forderte sie ein Anhalten zwischen den Haltestellen, was der Fahrer verweigerte. Daraufhin soll sie im ins Lenkrad gegriffen und nach rechts gezogen haben, um den Stopp zu erzwingen. Der Fahrer bremst scharf ab, wodurch ein anderer Fahrgast nach vorne geschleudert wurde und eine HWS-Distorsion erlitt, was die Angeklagte billigend in Kauf nahm.
Montag, den 28.10.2024 (Strafrichter)
09:00 Uhr - Freiheitsberaubung
Die beiden 50- und 60jährigen Angeklagten sind die Eltern einer erwachsenen Tochter, die 2021 in ihrem Haushalt lebte. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft kam es im August / September 2021 zu mehreren Übergriffen der Eltern gegenüber der Tochter, mit deren Lebenswandel sie nicht einverstanden haben. Unter anderem sei in einem Fall die Tochter zu Boden geschleudert und gegen den Kopf getreten worden, oder soll als „Nuttentochter“ bezeichnet eine schmerzhafte Ohrfeige erhalten haben. In einem weiteren Fall sei die Tochter für ca. 2 Tage im Keller eingeschlossen worden, wobei ihr lediglich Wasser und Vorräte als Nahrung und ein Eimer für die Notdurft zur Verfügung standen.
13:30 Uhr - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die Staatsanwaltschaft legt der 28jährigen Angeklagten zur Last, sie sei in der Gaststätte 24/7 in Worms dem Zeugen auf die Toilette gefolgt und habe ihm dort Ecstasy-Tabletten zum Kauf angeboten. Als der Zeuge dies ablehnte, habe sie ihn nach potentiellen Verkäufern gefragt, was der Zeuge ebenfalls ablehnte
14:30 Uhr - Betrug
15:00 Uhr - Vergehen gegen das Waffengesetz, das Gewaltschutzgesetz, Körperverletzung u.a.
Mittwoch, den 30.10.2024 (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr - Diebstahl im besonders schweren Fall