Amtsgericht Speyer: Pressebericht April 2025

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für April 2025
  1. Es verhandeln:

     

    Das Schöffengericht

     

    am 2. April 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 64-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2022 in seiner Wohnung in Schifferstadt mehr als 20 Gramm Kokain zum weit überwiegenden gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. 

     

    am 16. April 2025 um 9:00 Uhr

    gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein versuchter schwerer Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2024 abends auf einer Straße in Speyer versucht haben dem Geschädigten dessen Bauchtasche, in der sich ein Betrag von 2.000 Euro befand und sein Mobiltelefon, das er um den Hals gehängt hatte, zu entreißen, wobei er ein Messer mit sich führte, welches er aber nicht verwendete. Den Versuch soll er aufgegeben haben, nachdem er befürchtete, dass seine Tat sei entdeckt worden.

     

    am 30. April 2025 um 13:30 Uhr

    gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Dudenhofen-Römerberg, dem von der Staatsanwaltschaft drei tateinheitliche Verstöße gegen das Konsum-Cannabisgesetz vorgeworfen werden. Er soll in seiner früheren Wohnung in Speyer vor Februar 2024 35 Cannabissamen gesät, an den sich entwickelnden mehr als 20 Setzlingen gärtnerische Tätigkeiten ausgeführt und schließlich mehr als 200 Gramm Cannabisblüten geerntet haben. Ferner soll er im Februar 2024 in seiner Wohnung weiteres Cannabis in Form von Cannabisblüten (etwa 35 Gramm), Marihuana (mehr als 40 Gramm), Marihuana-Tabak-Gemisch (Knapp 40 Gramm) und Haschisch (0,5 Gramm) aufbewahrt haben. Sämtliche Betäubungsmittel sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.


     

    Das Jugendschöffengericht:

     

    am 7. April 2025 um 13:30 Uhr

    gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2024 in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Wittlich synthetisches Cannabinoid aufbewahrt haben. 

     

    am 14. April 2025 um 13:15 Uhr

    gegen einen 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vier tateinheitliche Beleidigungen, vier Bedrohungen und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2024 vier Vollzugsbeamte in der Jugendstrafanstalt beleidigt und ihnen anschließend mit den Worten gedroht haben, Auftragskiller auf ihre Töchter zu hetzen. Schließlich soll er im Juli 2024 einem Mitgefangenen dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. 

     

 II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

 Speyer, den 26. März 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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