| Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anklage wegen K.-o.-Tropfen

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen eine 45-jährige Frau aus Pirmasens erhoben mit dem Vorwurf, in zwei Fällen Männern ohne deren Wissen K.-o.-Tropfen verabreicht zu haben, um den so Betäubten Bargeld zu entwenden. 

Zu den Treffen mit den Männern kam es nach dem Ergebnis der Ermittlungen im ersten Fall im Juli 2020 in der Wohnung des Opfers in einem Ort nahe Pforzheim, im zweiten Fall im Oktober in einem Hotelzimmer in Kaiserslautern, in beiden Fällen, nachdem die Männer mit der 45-Jährigen Dienstleistungen als Escort-Service vereinbart hatten, die sie per Zeitungsanzeige angeboten hatte. Die Frau verschwand jeweils mit einem Bargeldbetrag in Höhe von 600 bis 700 Euro. Die Männer wachten mit Übelkeit bzw. Kreislaufbeschwerden auf. Im Kaiserslauterer Fall musste das Opfer aus dem Hotelzimmer befreit werden, weil die Frau das Zimmer von außen verriegelt hatte. 

In rechtlicher Hinsicht erhebt die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Raubes und der Körperverletzung, im Kaiserslauterer Fall auch den Vorwurf der Freiheitsberaubung. 

Die 45-Jährige hat zur Sache Angaben gemacht, die vom Gericht bewertet werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben, das nunmehr entscheiden muss. 

Die 45-Jährige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl war wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen worden.

 

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

 

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