| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Verkündungstermin in Sachen „Verletzung der Neutralitätspflicht“ am 2. April 2025

Pressemitteilung Nr. 2/2025

In dem Verfahren, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) eine Verletzung des Gebots der parteipolitischen Neutralität durch die ehemalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung Rheinland-Pfalz geltend macht (Aktenzeichen VGH O 11/24), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

          Mittwoch, 2. April 2025, 14:30 Uhr,
          Sitzungssaal E 009,

in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.

Der Verfassungsgerichtshof hatte am 21. März 2025 über den Antrag verhandelt (vgl. Pressemitteilung Nr. 1/2025).

 

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