In dem Verfahren, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) eine Verletzung des Gebots der parteipolitischen Neutralität durch die ehemalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung Rheinland-Pfalz geltend macht (Aktenzeichen VGH O 11/24), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Mittwoch, 2. April 2025, 14:30 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 21. März 2025 über den Antrag verhandelt (vgl. Pressemitteilung Nr. 1/2025).