Amtsgericht Speyer: Pressebericht Februar 2025

Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer für Februar 2025

I. Es verhandeln:

Das Schöffengericht

am 5. Februar 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 70-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2023 in einem Kaufhaus in Speyer Pralinen in seine Jackentasche gesteckt und das Kaufhaus ohne die Ware zu bezahlen verlassen haben. Als er vor dem Geschäft von dem Ladendetektiv angesprochen wurde, soll er diesen mehrfach weggestoßen und schließlich zu Boden gebracht haben, um mit der Beute entkommen zu können. Der Zeuge soll sich dabei eine Schürfwunde zugezogen haben.

am 5. Februar 2025 um 10:15 Uhr

gegen einen 26-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vier Diebstähle mit Waffen, in zwei Fällen gemeinschaftlich begangen, in zwei Fällen in Tateinheit Sachbeschädigung und in drei Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Diebstahl sowie zwei versuchte gewerbsmäßige Diebstähle in Tateinheit mit Sachbeschädigung, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Wohnungseinbruchsdiebsstahl vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll im Juni 2024 mit einem gesondert verfolgten Mittäter durch eine unverschlossene Tür in ein Wohnhaus in Speyer eingedrungen und dort verschiedene Gegenstände entwendet haben, wobei sowohl der Angeklagte als auch sein Mittäter Messer mitgeführt haben sollen. Noch am selben Tag soll er aus einem unverschlossenen PKW in Speyer verschiedene Gegenstände entwendet haben, wobei er auch dabei ein Messer mitgeführt haben soll. Im Juli 2024 soll er eine Scheibe eines Schnellrestaurants in Speyer eingeschlagen haben um an stehlenswertes Gut zu gelangen, was er aber nicht vorfand. Er soll am selben Tag durch eine gekippte Tür in ein Wohnhaus in Speyer eingedrungen sein und dieses wieder ohne Beute verlassen haben als er von dem Wohnungsinhaber ertappt wurde. An der Tür soll ein Sachschaden von 500 Euro entstanden sein. Ebenfalls im Juli 2024 soll er über eine Mauer in Speyer geklettert und so in einen Biergarten und von dort, nach Einschlagen der Scheibe, in das Gebäude gelangt sein und unter Mitführens eines Messers mehr als 430 Euro aus einer Schublade entwendet haben. Schließlich soll er mit einem gesondert verfolgten Mittäter im August 2024 die Schaufensterscheibe eines Mobilfunkladens in der Innenstadt von Speyer eingeschlagen haben und aus der Auslage zehn Mobilfunktelefone im Wert von mehr als 2.300 Euro entwendet haben. Auch dabei solle er ein Messer mit sich geführt haben. 

Fortsetzungstermin ist für den 10. Februar 2025, 9:00 Uhr, bestimmt.

 

am 12. Februar 2025 um 9:00 Uhr

gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei gewerbsmäßige Diebstähle sowie zwei Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, in einem Fall in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Mai und Juni 2023 in einem Kaufhaus in Speyer jeweils Parfüm im Wert von knapp 200 Euro beziehungsweise 220 Euro gestohlen haben und sich anschließend in beiden Fällen gegenüber Polizeibeamten Widerstand geleistet und in einem Fall dabei auch nach Ihnen getreten haben um sie zu verletzen und in dem anderen Fall im Zuge der Durchsuchung seines Zimmers in der Aufnahmeeinrichtung Widerstand geleistet haben, indem er die Beamten wegdrückte.

 

Das Jugendschöffengericht:

am 17. Februar 2025 um 9:00 Uhr

gegen zwei mittlerweile 17 und 22-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung und dem 17-Jährigen eine weitere gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Sie sollen im März 2024 in der Berufsschule in Speyer nach einem verbalen Konflikt auf den Geschädigten eingeschlagen haben und anschließend auch auf zwei weitere Geschädigte, die dem Opfer zur Hilfe kamen, eingeschlagen und getreten haben, sodass die Geschädigten Prellungen am Kopf und am Körper erlitten. Zuletzt soll der 17-Jährige einem der Opfer, als es fliehen wollte, mit einem Messer in den Rücken gestochen haben, wobei dieses in die Lunge eindrang und das Opfer eine lebensgefährliche Verletzung erlitt. 

Fortsetzungstermin wurde für den 19. Februar 2025, 9:00 Uhr bestimmt.

 

am 24. Februar 2025 um 13:15 Uhr

gegen einen 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im März 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Vollzugsbeamten als „dummen Pisser“ bezeichnet haben um diesen in seiner Ehre zu verletzen. 

 

II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.

Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.

Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.

 

Speyer, den 28. Januar 2025

 

S t r i c k e r

Direktor des Amtsgerichts

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