Nähere Informationen zum Berufsbild
1. Aufgaben und Besoldung
1.1
Die Justizvollzugsbediensteten sind überwiegend auf den Abteilungen und in den Wohngruppen zur Betreuung und Beaufsichtigung der Gefangenen eingesetzt. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen im Fahrdienst, im Pfortendienst, in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben (Werkdienst), im Versorgungsbereich (z.B. Küche), im Sanitätsdienst und in der Verwaltung. Die Zuordnung zu einem bestimmten Einsatzbereich richtet sich nach dem konkreten personellen Bedarf, der persönlichen Neigung und den besonderen beruflichen Qualifikationen der Bediensteten.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Beaufsichtigung und Unterbringung der Gefangenen (wie z.B. Auf- und Einschluss, Haftraum-und Postkontrolle, Durchsuchung, Vor- und Ausführung von Gefangenen, Kontrolle und Überwachung des Innen- und Außenbereichs der Justizvollzugseinrichtung),
- Mitwirkung an der Behandlung von Gefangenen (Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Führung von Betreuungsgesprächen mit den Gefangenen, Beteiligung im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung)
- Versorgung der Gefangenen
- Mitarbeit in Bereichen der Verwaltung.
In den meisten Einsatzbereichen ist die Arbeitszeit in Schichtdienste nach einem Dienstplan eingeteilt. Die Früh- und Spätdienste sind grundsätzlich auf die Woche ausgerichtet. Es sind darüber hinaus regelmäßig Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste zu leisten, für die Freizeitausgleich gewährt wird.
1.2
Eingangsbesoldung A 7 LBesG (während des Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge)
2. Einstellungsvoraussetzungen
- Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- Mindestalter: 18 Jahre
- Höchstalter: 40 Jahre
- Qualifizierter Sekundarabschluss I oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder Qualifikation der Berufsreife mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Polizeidiensttauglichkeit
3. Bewerbung
Die Bewerbung ist bei der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung einzureichen.
Der Bewerbung ist beizufügen:
- ein selbstverfasster und eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
- ein aktuelles Lichtbild,
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses,
- Nachweis der Berufsausbildung.
Das Bewerberauswahlverfahren umfasst insbesondere einen psychologischen Leistungstest, einen psychologischen Persönlichkeitstest und einen sportmotorischen Leistungstest.
Einstellungen können jederzeit erfolgen, die Ausbildung beginnt mehrfach im Laufe eines Jahres. Die aktuellen Termine können den Stellenausschreibungen der Justizvollzugseinrichtungen entnommen werden.
4. Ausbildung
Die Ausbildung dauert achtzehn Monate im Vorbereitungsdienst, der sich wie folgt gliedert:
1. praktische Einführung (mindestens 1 Monat),
2. fachtheoretische Ausbildung (mindestens 6 Monate),
3. fachpraktische Ausbildung im Vollzug (mindestens 7 Monate).
In der fachpraktischen und fachtheoretischen Ausbildung werden Sie in folgenden Lernfeldern ausgebildet.
- Die Rolle der Justizbediensteten und die Arbeit im Vollzug
- Die Tätigkeit auf der Abteilung
- Die Arbeit/Tätigkeit an der Schnittstelle zur Öffentlichkeit
- Die Versorgung der Gefangenen
- Die Behandlung und Betreuung der Gefangenen
- Die Gewährleistung und Aufrechterhaltung
- der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugseinrichtungen
- Kommunikation und Umgang
Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer mündlichen Laufbahnprüfung ab.
Bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Dieses Beamtenverhältnis endet mit der Ablegung der Laufbahnprüfung. Das Bestehen der Laufbahnprüfung begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
5. Personalersatzkräfte im Vollzugsdienst
Für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit, im Urlaub aus familiären Gründen oder in Teilzeitbeschäftigung können als Personalersatz Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag eingestellt werden. Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen den Anforderungen für die Einstellung in die Laufbahn des 2. Einstiegsamts. Die Beschäftigten werden anstaltsintern in den Aufgaben des Justizvollzugsdienstes unterwiesen. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).