Anklage wegen des Verdachts der Beihilfe zum Landesverrat zugelassen

Der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Bundesanwaltschaft vom 10. Dezember 2019 gegen die 40 Jahre alte Asiea S. wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Landesverrat (§§ 94 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 1 StGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 2. Januar 2020, Aktenzeichen: 2 StE 11/19 (2) Geh.).

Die Angeklagte ist die Ehefrau des Angeklagten Abdul S., dem zur Last gelegt wird, als Zivilangestellter der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben. Die Angeklagte Asiea S. soll ihren Ehemann von Beginn an bei seiner Verratstätigkeit unterstützt haben.

Der Senat hat das Verfahren mit dem Verfahren gegen Abdul S. verbunden. Die Verfahren sollen in den bereits im Verfahren gegen Abdul S. wie folgt festgesetzten Hauptverhandlungsterminen gemeinsam verhandelt werden:

Montag, der 20. Januar 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 21. Januar 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 27. Januar 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 28. Januar 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 3. Februar 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 4. Februar 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 10. Februar 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 11. Februar 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 17. Februar 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 18. Februar 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 2. März 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 3. März 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 23. März 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 24. März 2020, 9.30 Uhr
Montag, der 30. März 2020, 9.30 Uhr
Dienstag, der 31. März 2020, 9.30 Uhr,

jeweils in Saal 10 des Dienstgebäudes II des Oberlandesgerichts Koblenz, Regierungsstraße 7, 56068 Koblenz.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren bislang der Geheimhaltung unterliegt, weshalb damit gerechnet werden muss, dass die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden könnte (§ 172 Nr. 1 GVG).

Medienvertreterinnen und -vertreter, die an der Hauptverhandlung teilnehmen möchten, können dies bis zum15. Januar 2020 mitteilen an pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb dieser Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

 

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