Der 1. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 2. August 2019 gegen den 33-jährigen Kassim A. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 1. Strafsenats - Staatsschutzsenat – vom 7. November 2019, Aktenzeichen: 1 StE 6 OJs 4/19). Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 Völkerstrafgesetzbuch).
Nach dem Inhalt der Anklageschrift soll der Angeklagte sich spätestens Anfang 2012 dem bewaffneten Widerstand gegen die syrische Regierung angeschlossen haben. Zu einem nicht genau feststehenden Zeitpunkt zwischen Anfang 2012 und dem 5. September 2014 soll er mit dem vom Rumpf abgetrennten Kopf eines vermutlich gegnerischen Kämpfers in einer den Getöteten verhöhnenden und in seiner Totenehre herabwürdigenden Weise für Fotoaufnahmen posiert haben. Dem Angeklagten wird nicht vorgeworfen, den Kopf des Getöteten selbst abgetrennt zu haben oder hieran unmittelbar beteiligt gewesen zu sein. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren eingeräumt, auf dem fraglichen Lichtbild zu sehen zu sein und angegeben, den Kopf unter Trümmern gefunden zu haben. Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und war zuletzt wohnhaft in Saarbrücken.
Der Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Haft. In vorliegendem Verfahren besteht ein Untersuchungshaftbefehl und ist Überhaft angeordnet.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am
Dienstag, den 28. Januar 2020, 9.30 Uhr
zu beginnen (Saal 3, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).
Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am selben Ort und zur gleichen Zeit)
Dienstag, den 4. Februar 2020
Mittwoch, den 5. Februar 2020
Donnerstag, den 13. Februar 2020
Montag, den 17. Februar 2020.
Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum24. Januar 2020 mitzuteilen an pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb dieser Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.