Anklage wegen mutmaßlichen Landesverrats zugelassen

Der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Bundesanwaltschaft vom 6. August 2019 gegen den 51 Jahre alten Abdul S. wegen des Vorwurfs des Landesverrats in einem besonders schweren Fall und der Verletzung von Dienstgeheimnissen in 18 Fällen (§§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2 Nr. 1, 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 52, 11 Abs. 4a StGB) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 28. Oktober 2019, Aktenzeichen: 2 StE 7/19 Geh.).

Der Angeklagte ist deutsch-afghanischer Staatsangehöriger. Ihm wird konkret zur Last gelegt, als Zivilangestellter der Bundeswehr in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun unter Missbrauch seiner verantwortlichen Stellung als Übersetzer Staatsgeheimnisse militärischer Art an Mitarbeiter eines iranischen Nachrichtendienstes weitergegeben zu haben.

Der Angeklagte wurde am 15. Januar 2019 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Zur vorgeworfenen Tat hat er sich bislang nicht konkret geäußert.

Der Senat hat bislang die Hauptverhandlungstermine, auch den Prozessauftakt, noch nicht festgelegt. Es wird insoweit eine gesonderte Mitteilung erfolgen.

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Verfahren bislang der Geheimhaltung unterliegt, weshalb grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder für einen Teil davon ausgeschlossen werden könnte (§ 172 Nr. 1 GVG).

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