Der 4. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 27. Mai 2020 gegen eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 4. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 11. August 2020, Aktenzeichen: 4 StE 6 OJs 9/19).
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 9. September 2014 bis Anfang Februar 2019 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) gewesen zu sein. Die Angeklagte soll am 9. September 2014 gemeinsam mit ihrem nach islamischem Recht mit ihr verheirateten Ehemann und dessen beiden Schwestern von Deutschland über die Türkei nach Syrien ausgereist sein, und sich dort gemäß ihrer von Anfang an bestehenden Absicht dem IS angeschlossen haben. Der Ehemann habe sich bei der Organisation als Kämpfer gemeldet und eine militärische Ausbildung durchlaufen. Die Angeklagte habe ihn bei seinem Tun unterstützt, indem sie sich gemäß dem Frauenbild des IS untergeordnet, den gemeinsamen Haushalt verrichtet und ihn moralisch unterstützt habe, damit er uneingeschränkt der terroristischen Vereinigung habe zur Verfügung stehen können. Im Oktober 2014 habe die Angeklagte zusammen mit ihrem Ehemann und ihren Schwägerinnen eine Wohnung in Al-Raqqa bezogen, die der IS ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt habe. Ferner habe der IS der Angeklagten und ihren Begleitern eine monatliche Vergütung von 50 US $ für jeden Erwachsenen gezahlt, die sie um 30 US $ für jedes zu gebärende Kind hätten steigern können. Die Angeklagte brachte am 23. Dezember 2014 ihr erstes Kind, einen Sohn, zur Welt. Der Ehemann der Angeklagten habe sich spätestens ab Januar 2015 auf Seiten der Organisation an Kampfhandlungen beteiligt. Die Angeklagte habe während dessen den gemeinsamen Haushalt geführt, den Sohn im Sinne der Ideologie des IS erzogen und es ihrem Ehemann durch diese Unterstützung ermöglicht, als Kämpfer des IS tätig zu sein und diesen in seinem Tun bestärkt. Die Angeklagte habe sich auch in den IS integriert, indem sie enge Kontakte mit weiblichen Angehörigen der Organisation gepflegt und zeitweise ein Frauenhaus des IS aufgesucht habe. Ihre Eingliederung in die Vereinigung habe sie auch nach außen dokumentiert, indem sie von Syrien aus über soziale Netzwerke und Messengerdienste die Ideologie des IS verbreitet habe. Sie habe zur Ausreise in das vom IS ausgerufene Kalifat aufgefordert, das Leben und die Versorgungslage in den vom IS kontrollierten Gebieten angepriesen, die Gräueltaten des IS gerechtfertigt und die Tötung der Ungläubigen gefordert. Zur Vertiefung ihrer ideologischen Indoktrinierung habe sie im Verlaufe des Jahres 2016 in Al-Raqqa einen Sharia-Kurs durchlaufen.
Der erste Ehemann der Angeklagten sei im März 2015 im Bereich der Ortschaft Tal-Hamis bei einem Gefecht von kurdischen Kämpfern getötet worden. Der Angeklagten sei hierauf durch den IS Kondolenzgeld gezahlt worden und sie habe an der Witwenversorgung der Organisation teilgenommen. Die Angeklagte habe in der Folge noch zweimal IS-Kämpfer geheiratet, die jedoch jeweils kurze Zeit nach der Hochzeit bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen seien. Schließlich habe die Angeklagte innerhalb des IS ein viertes Mal geheiratet. Aus dieser Ehe seien im Oktober 2017 geborene Zwillinge hervorgegangen.
Mit dem Rückzug des IS sei die Angeklagte von der Organisation zunächst aus Al-Raqqa evakuiert worden und habe sich gemeinsam mit ihrem Ehemann und den Kindern immer weiter in die letzten noch durch den IS kontrollierten Gebiete zurückgezogen und sich so zuletzt in Al Baghous aufgehalten. Bei einem von dort aus unternommenen Fluchtversuch sei sie von kurdischen Kräften festgesetzt und in ein Lager verbracht worden. Auch dort habe sie ihre Zugehörigkeit zum IS nicht aufgegeben und auf eine Befreiung durch IS-Kämpfer gehofft. Nachdem das Lager durch die Kurden aufgegeben worden sei, habe die Angeklagte zwar zunächst fliehen können, sei jedoch sodann durch mit der Türkei verbündete syrische Milizen aufgegriffen und schließlich durch türkische Sicherheitskräfte in Abschiebehaft genommen worden. Am 17. Januar 2020 wurde die Angeklagte von der Türkei nach Deutschland abgeschoben und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Die Angeklagte hat sich bislang nicht zum Anklagevorwurf geäußert.
Der Senat hat bislang die Hauptverhandlungstermine, auch den Prozessauftakt, noch nicht festgelegt. Es wird insoweit, wie auch zum Akkreditierungsverfahren, eine gesonderte Mitteilung erfolgen.