| Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Festakt 75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Mit einem Festakt am 14.06.2024 in Mainz hat die Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz ihr 75-jähriges Bestehen gefeiert.
Podiumsdiskussion
Gruppenbild mit Justizminister Mertin, Präsident des Landesarbeitsgerichts Wildschütz u. Teilnehmern der Podiumsdiskussion
von links: Dr. Holger Schrade (Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes), Karsten Tacke (Hauptgeschäftsführer Landesvereinigung Unternehmerverbände), Susanne Wingertszahn (Bezirksvorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland), Inken Gallner (Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts), Martin Wildschütz (Präsident des Landesarbeitsgerichts), Prof. Dr. Achim Schunder (Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht), Prof. Dr. Jürgen Treber (Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht), Herbert Mertin (Minister der Justiz), Prof. Dr. Thomas Raab (Universität Trier)

Mit Herrn Justizminister Herbert Mertin, Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner, zahlreichen Gästen aus Justiz, Politik, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Rechtswissenschaft wurde dabei nicht nur die Tätigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Vergangenheit gewürdigt. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, an der neben Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner auch Herr Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Jürgen Treber, der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e. V. Herr Karsten Tacke, die Bezirksvorsitzende des DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Frau Susanne Wingertszahn, Herr Prof. Dr. Thomas Raab von der Universität Trier sowie der Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes Herr Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm Dr. Holger Schrade teilnahmen, wurde - moderiert von Herrn Prof. Dr. Achim Schunder - vielmehr auch die Frage diskutiert, welche Herausforderungen zukünftig auf das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zukommen.

Derzeit sind in der Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz 38 Berufsrichterinnen und Berufsrichter, über 1.100 ehrenamtliche Richterinnen und Richter und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäftsstellen, Verwaltung und als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig. Sie alle gewährleisten an den Arbeitsgerichten in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz und Trier, an den Auswärtigen Kammern in Bad-Kreuznach, Landau in der Pfalz und Pirmasens sowie am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, dass Menschen in dem für sie wichtigen Bereich des Arbeitslebens Recht erfahren und Rechtsstaatlichkeit nicht nur abstrakt, sondern konkret erleben.

In einer sich dynamisch verändernden Arbeitswelt unter sich stetig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt die Arbeitsgerichtsbarkeit auch zukünftig eine verlässliche Anlaufstelle für die Rechtsuchenden auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Weitere Informationen zum Thema 75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

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