Es wird darauf hingewiesen, dass ab sofort akkreditierte Medienvertreter, die einen besonderen Bezug zum syrischen Konflikt haben und der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, über das gerichtliche Übersetzungssystem dem Prozess in arabischer Sprache folgen können. Notwendige Voraussetzung ist das Mitbringen eines eigenen Kopfhörers mit handelsüblichem 3,5 mm Klinkenstecker.