In dem Verfahren, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) eine Verletzung des Gebots der parteipolitischen Neutralität durch die ehemalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung Rheinland-Pfalz geltend macht (Aktenzeichen VGH O 11/24), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, 21. März 2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln (vgl. Pressemitteilung Nr. 1/2024).
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:
A. Formalien und Einführung durch den Vorsitzenden
B. Einleitende Stellungnahmen (jeweils 5 Minuten)
I. Antragsteller
II. Antragsgegner
C. Rechtliche Erörterung
I. Zulässigkeit der Organklage (insbesondere Antragsberechtigung und Rechtsschutzbedürfnis)
II. Verletzung der Antragsteller in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz
– GG – i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Landesverfassung – LV – durch die zur Überprüfung gestellten Äußerungen der Antragsgegner
1. Maßstab
- Befugnis der Antragsgegner zur Öffentlichkeitsarbeit
- Bindung der Öffentlichkeitsarbeit an den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien (Gebot parteipolitischer Neutralität)
- Rechtfertigungsfähigkeit eines Eingriffs (insbesondere zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung) und
Sachlichkeitsgebot
2. Subsumtion (Verletzung des Gebots parteipolitischer Neutralität?)
- Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (insbesondere Äußerung in amtlicher Eigenschaft zum Nachteil
der Antragsteller)?
- Rechtfertigung (zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung)?
- Verletzung des Sachlichkeitsgebots (insbesondere durch die Wiedergabe der Formulierungen eines Dritten in der Pressemeldung vom
18. Januar 2024)?
D. Abschließende Stellungnahmen
E. Anträge