Terminvorschau für März 2025

Verfahren vor dem Amtsgericht
  1. Donnerstag, 04.03.2025 - 09:00 Uhr, Saal 13
    wegen Bedrohung,
    Aktenzeichen: 1 Cs 5088 Js 41990/24 (2)
    Strafrichter

    Sachverhalt:
    Die Staatsanwaltschaft legt einer 74jährigen Frau aus Frankenthal (Pfalz) zur Last, im August 2024 in Frankenthal (Pfalz) auf einem Supermarktparkplatz ihre Nachbarin bedroht habe, dass sie inzwischen genug Geld gespart habe, um die Nachbarin umbringen zu lassen. Gegen einen in dieser Sache ergangenen Strafbefehl hat die Angeklagte Einspruch eingelegt. 

    Verteidiger: Rechtsanwalt Ralf Strickler, 67227 Frankenthal (Pfalz) 



     
  2. Dienstag, 11.03.2025, 09:00 Uhr, Saal 13
    wegen gefährlicher Körperverletzung,
    Aktenzeichen: 1 Ds 5041 Js 33521/24
    Strafrichter

    Sachverhalt:
    Die Staatsanwaltschaft legt einem 80jährigen Mann aus Frankenthal (Pfalz) zur Last, im Juni 2024 in Frankenthal (Pfalz) und anderenorts in drei Fällen strafbar gehandelt zu haben. Erst habe er seiner vormaligen Lebensgefährtin in einem Streit während einer Autofahrt eine gefüllte 1,5 l Plastikflasche auf den Fuß geworfen. In der Folge habe er das Fahrzeug auf einen Feldweg gefahren, die Frau mehrfach geschlagen und beleidigt, sowie getreten. Nachdem die Geschädigte dann in einem Frauenhaus unterkam, habe der Angeklagte ihre persönlichen Gegenstände für sich entwendet oder entsorgt. 



     
  3. Dienstag, 18.03.2025, 09:00 Uhr, Saal 13
    wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
    Aktenzeichen: 1 Ds 5316 Js 25216/24
    Strafrichter

    Sachverhalt:
    Die Staatsanwaltschaft legt zwei 35 und 45jährigen Männern aus Worms zur Last, im Januar 2024 in Bobenheim-Roxheim mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl der 35jährige Fahrer des Pkw nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis gewesen sei. Er habe damit einen Auffahrunfall verursacht, durch den der Fahrer des vor ihm fahrenden Fahrzeugs leicht verletzt wurde und ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 Euro entstanden sei. Er sei dann zu einem nahegelegenen Supermarktparkplatz gefahren und habe den 45jährigen Beifahrer aufgefordert, gegenüber der Polizei anzugeben, dieser habe das Fahrzeug geführt. Der Vereinbarung entsprechend sei der 35-Jährige zur Unfallstelle zurückgegangen und habe sich bei dem anderen Unfallbeteiligten und der hinzugerufenen Polizei als Beifahrer ausgegeben und ferner angegeben, der Fahrer warte mit dem Fahrzeug auf dem Supermarktparkplatz. Auch der 45-Jährige habe sich in der Folge an die Abrede gehalten und habe sich als Fahrer des Pkw ausgegeben.

    Verteidiger: Rechtsanwalt Achim Ofenloch, 67547 Worms


     

Frankenthal (Pfalz), 27.02.2025
Christian Bruns
Richter am Amtsgericht -stVDirAG-
Medienreferent und Herausgeber

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