Verfahren vor dem Amtsgericht Worms in der 4. Kalenderwoche
Montag, 20.01.2025 (Strafrichter)
09:00 Uhr – Diebstahl
11:00 Uhr – Diebstahl
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 06.01.2025)
Dienstag, 21.01.2025 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 02.01.2025)
14:00 Uhr – Diebstahl (Forts. vom 02.01.2025)
Mittwoch, 22.01.2025) (Jugendschöffengericht)
09:30 Uhr – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 3 Fällen, Besitz kinderpornographischer Schriften in 4 Fällen, Einwirkung auf Kinder durch pornographische Inhalte in 3 Fällen
Der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alte Angeklagte soll mit der seinerzeit 12 Jahre alten Geschädigten im Frühjahr 2023 an verschiedenen Orten einvernehmlich Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Darüber hinaus soll die Geschädigte dem Angeklagten in 4 Fällen Bilder sexuellen Inhalts von sich übersandt haben, der Angeklagte der Geschädigten im Gegenzug in 3 Fällen.
Donnerstag, 23.01.2025 (Schöffengericht + Strafrichter)
09:15 Uhr – schwerer Raub
Den beiden 31 und 47 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 14.04.2023 vor einem Einkaufsmarkt in Osthofen gemeinsam mit dem Geschädigten Bier konsumiert zu haben. Es sei dann zum Streit über Tabak gekommen. Der jüngere Angeklagte, der der Meinung gewesen sei, er habe ein Päckchen Tabak, das er zuvor dem Geschädigten zum Drehen einer Zigarette übergeben hatte, nicht zurückerhalten, habe angefangen den Geschädigten zu schubsen, so dass dieser zu Boden gefallen sei. In der Folge hätten beide Angeklagten den Geschädigten angespuckt und der jüngere Angeklagte habe eine Bierflasche auf den Kopf des Geschädigten geschlagen. Er habe diesem sodann die Uhr, eine Halskette, Tabak und zwei Essstäbchen abgenommen. Als der Geschädigte aufgestanden sei, habe er ihm ferner Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung
Dem 48 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Morgen des 23.10.2022 in der Wormser Innenstadt gemeinsam mit zwei weiteren Personen gegen Mülleimer und Bänke getreten zu haben. Als eine Zeugin ihn hierauf angesprochen habe und der ebenfalls zufällig dort anwesende Geschädigte ein Handy aus der Tasche geholt habe, hätten der Angeklagte und seine beiden Begleiter dem Geschädigten mit den Fäusten gegen den Kopf, in das Gesicht und gegen den Oberkörper geschlagen, worauf dieser zu Boden gegangen sei. Anschließend hätten sie auf ihn eingetreten. Der Geschädigte habe Schmerzen am Oberkörper und im Gesicht sowie eine blutende Wunde an der Stirn erlitten.