Verfahren vor dem Amtsgericht Worms in der 5. Kalenderwoche
Montag, 27.01.2025 (Strafrichter)
13:30 Uhr – gefährliche Körperverletzung, Unterschlagung
15:30 Uhr – Verbreitung kinderpornographischer Schriften
Dienstag, 28.01.2025 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – gefährliche Körperverletzung (Forts. vom 05.11.2024)
13:30 Uhr – schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung, Nötigung
Dem 32 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 10.08.2022 einen Einkaufsmarkt in Worms überfallen und mehr als 4.300,00 € erbeutet zu haben. Er habe dem Kassierer unter Vortäuschung, über eine Waffe zu verfügen, eine Plastiktüte zugeworfen und ihn aufgefordert, das Geld dort hinein zu legen. Seiner Aufforderung habe er durch Faustschläge gegen die Schulter und die Wange des Kassierers Nachdruck verliehen.
Als er in seinen Wagen gestiegen sei, um zu flüchten, hätten ihn zwei Zeuginnen aus einem Auto heraus beobachtet. Eine davon habe ein Video des Angeklagten angefertigt. Daraufhin habe er sie durch Blockieren ihrer Fahrspur zum Anhalten gezwungen und sich zum Fahrzeug der beiden Zeuginnen begeben. Als ein weiterer Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam geworden sei, angehalten habe und ausgestiegen sei, sei der Angeklagte geflüchtet.
Mittwoch, 29.01.2025) (Strafrichter)
10:15 Uhr – versuchte Strafvereitelung
11:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis
13:45 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz
Donnerstag, 30.01.2025 (Schöffengericht)
09:15 Uhr – räuberischer Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung
Der 62 Jahre alten Angeklagten, die auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen ist, wird vorgeworfen, am 09.12.2023 in Worms in einem Einkaufsmarkt an der Kasse nicht alle von ihr entnommenen Waren auf das Band gelegt zu haben, sondern einige in einer mitgeführten Tasche behalten zu haben. Der geschädigte Ladendetektiv, der dies beobachtet habe, habe die Angeklagte hierauf im Außenbereich angesprochen, worauf die Angeklagte davongefahren sei, um sich den Erhalt der Beute zu sichern. Dabei habe sie den Geschädigten mit ihrem Rollstuhl am Schienbein getroffen. Dieser sei daraufhin zwei Tage arbeitsunfähig gewesen. Bei ihrer Flucht habe sie zudem ein Werbeschild des Einkaufsmarktes beschädigt. Letztlich sei es dem Geschädigten gelungen, den Schlüssel des Rollstuhls der Geschädigten zu ziehen, so dass sie an der weiteren Flucht gehindert worden sei.