| Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Weiteres Strafverfahren im Oktober 2024

Am 29.10.2024 beginnt vor der Hilfsstrafkammer der 1. Großen Strafkammer noch ein weiteres Verfahren.

Dienstag, 29.10.2024, 09:00 Uhr, Az. 1a Ks 5220 Js 18008/24

wegen Versuch des Mordes und gefährlicher Körperverletzung

– Hilfsstrafkammer der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht –

Dem 38-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2024 in Kirchheim an der Weinstraße seine arg- und wehrlose ehemalige Lebensgefährtin nach einem kurzen verbalen Austausch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, um sie zu töten. Dabei sei er von der Mutter der Frau angetroffen worden. Diese habe laut um Hilfe gerufen und versucht, die Polizei zu informieren. Daraufhin habe der 38-Jährige sein Vorhaben als fehlgeschlagen aufgegeben. Die Frau habe Würgemale, Hautunterblutungen und eine Riss-Quetschwunde erlitten. Der Angeklagte sei mit dem Fahrrad vom Tatort geflohen.

Nach seiner vorläufigen Festnahme habe der 38-Jährige in den Räumen des Polizeipräsidiums Ludwigshafen einen Rechtsanwalt getroffen, der sich zur Übernahme seiner Verteidigung bereit erklärt habe. Es habe ein vertrauliches Anbahnungsgespräch gegeben, bei dem sich die beiden an einem Tisch auf Stühlen gegenübergesessen hätten. Dabei habe sich der Angeklagte plötzlich und unerwartet erhoben und sich mit ausgestreckten Armen nach vorne auf den Rechtsanwalt gestürzt, um ihn zu würgen. Der Rechtsanwalt sei auf seinem Stuhl nach hinten gekippt und mit dem Rücken und dem Kopf gegen ein hinter ihm stehendes Holzpult mit Ablagebrett gestoßen. Währenddessen habe der Angeklagte ihm mit der Faust gegen die linke Brust geschlagen. Der Rechtsanwalt habe eine Beule am Kopf und schmerzhafte Prellungen sowie eine Rippenfraktur erlitten.

Ebenfalls im Mai 2024 habe der 38-Jährige in der JVA Frankenthal einen Justizvollzugsbeamten unerwartet angegriffen und ihn mit dem Unterarm im Gesicht getroffen. Mit der rechten Hand habe er an Hinterkopf und Hals des Beamten gegriffen und versucht, ihn zu würgen und in den Haftraum hineinzuziehen. Mithilfe eines Abwehrschlages sei es dem Beamten gelungen, sich zu befreien und den 38-Jährigen in den Haftraum einzusperren. Der Beamte habe eine Prellung im Gesicht und eine Stauung im Halsbereich erlitten.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig. Er ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Da die Gefahr bestehe, dass er weitere gefährliche Straftaten begehen könne, beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Verteidiger:
Rechtsanwalt Sven M. Zill, Ludwigshafen am Rhein

Nebenklagevertreter:
Rechtsanwalt Niko Brill, Mainz

Fortsetzungstermine:
Montag, 11.11.2024, 09:00 Uhr
Freitag, 15.11.2024, 09:00 Uhr
Montag, 02.12.2024, 09:00 Uhr
Freitag, 06.12.2024, 09:00 Uhr
Montag, 09.12.2024, 09:00 Uhr
Freitag, 13.12.2024, 09:00 Uhr
Montag, 16.12.2024, 09:00 Uhr

 

Marcel Bleh
Richter am Landgericht
Pressesprecher
Frankenthal (Pfalz), den 14.10.2024

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