Justizvollzug in Rheinland-Pfalz
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der einzelnen Justizvollzugsanstalten ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan (§ 152 Abs.1 StVollzG, §§ 22 - 25 StVollstrO). Dieser findet sich in der Landesverordnung über den Vollstreckungsplan für das Land Rheinland-Pfalz (vom 19. 11. 1976 in der Fassung vom 21.07.1997, GVBl. S.289).
Gefangene werden innerhalb der Anstalten in Wirtschaftsbetrieben, Eigenbetrieben und Unternehmerbetrieben beschäftigt.
- Unternehmen der freien Wirtschaft haben die Möglichkeit, Erzeugnisse innerhalb der Anstalt herstellen oder Leistungen erbringen zu lassen (Unternehmerbetriebe).
- Dies können sein:
Arbeiten aus der laufenden Produktion im eigenen Unternehmen,
Arbeiten, die nicht in die eigene Produktion passen, jedoch für die laufende Fertigung benötigt werden.
Die Palette reicht von einfachen Montage- oder Nietarbeiten bis hin zu qualifizierteren Arbeiten, wie etwa das Herstellen von Kunststofffenstern.
Räume und Arbeitskräfte werden von der Anstalt bereitgestellt. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden von den Unternehmen beschafft. Für die Ausführung der Arbeiten, für das Überlassen des Raumes, für den Strom- und Wasserverbrauch bezahlt der Unternehmer einen nach Absprache mit der Anstalt festgesetzten Preis.
- Die Eigenbetriebe stellen mit landeseigenen Betriebsmitteln und Werkstoffen unter Nutzung der Gefangenenarbeit Erzeugnisse her oder erbringen Leistungen. Die Betriebsleiter sind Handwerks- oder Industriemeister. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden aus Landesmitteln beschafft. Kosten für Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe trägt das Land. Der Erlös aus den hergestellten Erzeugnissen fließt in die Landeskasse.
Das Angebot unserer anstaltseigenen Betriebe kann auch von Außenstehenden genutzt werden. - Die Wirtschaftsbetriebe erbringen Versorgungsleistungen für Gefangene und die Justizvollzugsanstalt. Wirtschaftsbetriebe sind insbesondere die Küche, die Kammer, die Waschküche sowie kleine Werkstätten, die ausschließlich Instandsetzungsarbeiten an Wäsche, Bekleidung und Lagerungsgegenständen der Gefangenen oder die Wartung technischer, elektrischer oder sanitärer Anlagen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen ausführen.
Nachfolgende Übersicht zeigt interessierten Unternehmen das Angebot an Produktionsmöglichkeiten für Unternehmerbetriebe in den Justizvollzugsanstalten. Hier finden Sie auch das Angebot an Eigenbetrieben. Details entnehmen Sie bitte den Homepages der einzelnen dort aufgeführten Anstalten.
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 3721 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1315 m2 | |
Produktionsfläche 400 m2 | ||
Produktionsfläche 230 m2 | ||
Produktionsfläche 2000 m2 | ||
Produktionsfläche 350 m2 | ||
Produktionsfläche 190 m2 | ||
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 680 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1905 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1246 m2 |
- Juristinnen und Juristen in der Anstaltsleitung
- Ärztinnen und Ärzte
- Psychologinnen und Psychologen
- Pädagoginnen und Pädagogen
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- Beamtinnen und Beamte des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahn des 3. Einstiegsamts
- Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes (einschließlich Werkdienst) der Laufbahn des 2. Einstiegsamts
- Beschäftigte im Schreibdienst
- Medizinisches Hilfspersonal