Justizvollzug in Rheinland-Pfalz
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der einzelnen Justizvollzugsanstalten ergibt sich aus dem Rundschreiben zum Vollstreckungsplan über die Zuständigkeiten der Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz nebst Anlage (§ 113 LJVollZG, §§ 22 - 25 StVollstrO).
Gefangene werden im Justizvollzug in Unternehmerbetrieben, Eigenbetrieben und Wirtschaftsbetrieben beschäftigt.
- Als regionaler Partner der Wirtschaft bieten wir Unternehmen der freien Wirtschaft die Möglichkeit, Erzeugnisse in einem sogenannten Unternehmerbetrieb im Justizvollzug herstellen oder Leistungen erbringen zu lassen.
Dies können Arbeiten aus der laufenden Produktion im eigenen Unternehmen sein, um beispielsweise Arbeitsspitzen ohne eigene Investitionen abzufedern. Auch Arbeiten, die nicht in die eigene Produktion passen, jedoch für die laufende Fertigung benötigt werden, können für Ihr Unternehmen übernommen werden.
Sprechen Sie uns an! Eine Übersicht zu den vorhandenen Produktionsflächen finden Sie in der Übersicht am Ende dieser Seite, nähere Einzelheiten und Kontaktdaten auf den Homepages der jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen unter „Arbeit und Produktion“.Die Arbeitsmöglichkeiten in den Unternehmerbetrieben sind flexibel gestaltbar. Die Palette reicht von einfachen Montage- oder Nietarbeiten bis hin zu qualifizierteren Arbeiten, wie etwa dem Herstellen von Kunststofffenstern.
Räume, Arbeitskräfte und Aufsicht werden von der Anstalt bereitgestellt. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden von den Unternehmen beschafft. Für die Ausführung der Arbeiten, für das Überlassen des Raumes, für den Strom- und Wasserverbrauch bezahlt das Unternehmen einen mit der Anstalt vereinbarten Preis.
- Zu unseren Eigenbetrieben gehören beispielsweise Schreinereien, Druckereien, Schlossereien und Gärtnereien und vieles mehr. Sie stellen mit landeseigenen Betriebsmitteln und Werkstoffen unter Nutzung der Gefangenenarbeit Erzeugnisse her oder erbringen Leistungen. Die Betriebsleitung besteht aus Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meistern. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden aus Landesmitteln beschafft, ebenso Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Erlös fließt in die Landeskasse.
Nutzen Sie das Angebot unserer anstaltseigenen Betriebe! Eine Übersicht der Eigenbetriebe finden Sie am Ende dieser Seite. Nähere Details und die Kontaktdaten finden Sie auf den Homepages der dort aufgeführten Anstalten.
- Wirtschaftsbetriebe erbringen vollzugsinterne Versorgungsleistungen für Gefangene und den Justizvollzug selbst. Wirtschaftsbetriebe sind insbesondere die Küche, die Kammer, die Waschküche sowie kleine Werkstätten, die ausschließlich Instandsetzungsarbeiten an Wäsche, Bekleidung und Lagerungsgegenständen der Gefangenen oder die Wartung technischer, elektrischer oder sanitärer Anlagen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen ausführen.
Nachfolgende Übersicht zeigt interessierten Unternehmen das Angebot an Produktionsmöglichkeiten für Unternehmerbetriebe in den Justizvollzugsanstalten. Hier finden Sie auch das Angebot an Eigenbetrieben. Details entnehmen Sie bitte den Homepages der einzelnen dort aufgeführten Anstalten.
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 3721 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1315 m2 | |
Produktionsfläche 400 m2 | ||
Produktionsfläche 230 m2 | ||
Produktionsfläche 2000 m2 | ||
Produktionsfläche 350 m2 | ||
Produktionsfläche 190 m2 | ||
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 680 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1905 m2 | |
Eigenbetriebe: | Produktionsfläche 1246 m2 |
- Juristinnen und Juristen in der Anstaltsleitung
- Ärztinnen und Ärzte
- Psychologinnen und Psychologen
- Pädagoginnen und Pädagogen
- Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
- Beamtinnen und Beamte des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahn des 3. Einstiegsamts
- Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes (einschließlich Werkdienst) der Laufbahn des 2. Einstiegsamts
- Beschäftigte im Schreibdienst
- Medizinisches Fachpersonal