| Oberlandesgericht Koblenz

Amts- und Staatshaftungsrecht - der 1. Zivilsenat verhandelt am 2. Juli 2020 verschiedene Verfahren aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat für die Verhandlung am 2. Juli 2020 einen Schwerpunkt im Amts- und Staatshaftungsrecht gesetzt und wird an diesem Tag mehrere Verfahren aus diesem Rechtsgebiet verhandeln. Die Verhandlung findet in Saal 117, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz (Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz), statt.

Konkret sind folgende Verfahren terminiert, in denen sich unter anderem folgende Rechtsfragen stellen:

9.30 Uhr: Sturz bei Glatteis
Welchen Umfang und welche Grenzen hat die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde? Trifft die Klägerin ein Mitverschulden am Sturz?

10.00 Uhr: Höhenversatz zwischen Straßen- und Grundstücksniveau nach Durchführung von Straßenbauarbeiten
Muss die Gemeinde den Höhenversatz anpassen, die Straße verändern?

10.30 Uhr: Beschädigung eines Hauses durch/nach Kanalbauarbeiten
Wer haftet – die die Kanalbauarbeiten beauftragende kommunale Stelle und/oder das bauausführende Unternehmen?

11.00 Uhr: Sturz auf einer Rampe
Welchen Umfang und welche Grenzen hat die Verkehrssicherungspflicht an Zugängen zu öffentlichen Gebäuden?

11.30 Uhr: Verbrennung durch die Behandlung eines Wespenstichs
Ein Schüler wurde während einer Klassenfahrt von einer Wespe gestochen. Die Behandlung des Wespenstichs durch die Lehrer (Wärmezuführung zur Neutralisierung des Wespengifts) soll zu einer Verbrennung mit nachfolgend erforderlicher ärztlicher Behandlung geführt haben. Haftet der Dienstherr? 

12.00 Uhr: Wurzeln im Abwasserkanal

Durch Wurzeln im Abwasserkanal soll es zu erheblichen Nässeschäden gekommen sein. Welche Pflichten treffen den privaten Eigentümer des Baumes, welche Pflichten treffen den Abwasserverband? Wer haftet ggf. in welchem Umfang?

Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme interessiert sind, dies

                                                                   bis zum 1. Juli 2020, 10.00 Uhr,

mitzuteilen an pressestelle.olg@ko.jm.rlp.de.

Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb dieser Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

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