I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 15. April 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagte aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung und eine sexuelle Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll Ende 2023 in der gemeinsamen Wohnung mit seinem Finger in die Vagina der schlafenden Geschädigten, seiner damaligen Lebensgefährtin, eingedrungen und anschließend mit seinem Glied den ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss ausgeführt haben. Im Dezember 2024 soll er der Geschädigten in der Wohnung mit seinen Händen gegen den Hals gedrückt haben und sie gegen deren Willen entkleidet und mit den Händen die Geschlechtsteile berührt haben.
Fortsetzungstermin ist für den 22. April 2026, 9:00 Uhr bestimmt.
am 29. April 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 28-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2024 bei Gartenarbeiten in Schifferstadt als Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung einer anderen Mitarbeiterin, für diese überraschend, mit seiner Hand unter der Hose und der Unterhose in den Intimbereich gegriffen haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 13. April 2026 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll den Geschädigten, einen Mitgefangenen, im Juli 2025 in der Küche der Jugendstrafanstalt Schifferstadt mehrfach geschlagen haben, sodass dieser Schmerzen und eine Rötung der linken Gesichtshälfte erlitt.
am 20. April 2026 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2025 einen Mitgefangenen in der Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt aufgesucht haben und dem Geschädigten zunächst einen gezielten Faustschlag ins Gesicht verpasst haben; anschließend soll es bei einem Gerangel zu weiteren Schlägen gegen den Körper gekommen sein. Der Geschädigte soll unter anderem Schrammen und Rötungen erlitten haben.
am 27. April 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 17-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2025 im Treppenhaus seiner Wohnung in Speyer mit seiner früheren Lebensgefährtin in Streit geraten sein und sie gewürgt und gegen die Wand gedrückt haben, sodass diese Atemnot und Schmerzen erlitt. Schließlich soll er der Geschädigten deren Mobiltelefon entrissen haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Am 27. April 2026 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen habe, sodass dieser Schmerzen und Rötungen erlitt
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 2. April 2026
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts