Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 9. Juli 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 40-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2024 in Speyer im Zuge eines zunächst verbalen Streitgespräches eine Fernbedienung auf das Opfer geworfen und dann auf dieses mit den Fäusten eingeschlagen haben. Nachdem sich die Situation durch das Hinzutreten von zwei Zeugen scheinbar beruhigt hatte, soll der Angeklagte mit zwei Küchenmessern, die er in der Küche geholt hatte, in Richtung des Körpers des Opfers gestochen haben, wobei dieses die Stiche mit den Händen abwehren konnte. Das Opfer soll sich dabei Schnittwunden und durch die Schläge unter anderen ein Hämatom am Auge zugezogen haben. Während der Tat soll der Angeklagte ihn und seine Familie mit dem Tod bedroht haben.
am 9. Juli 2025 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll im September 2024 nach gewaltsamen Öffnens eines Rollladens in einen Wohncontainer in Böhl-Iggelheim eingedrungen sein und diesen erfolglos nach lohnenswertem Diebesgut durchsucht haben.
am 16. Juli 2025 um 13:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 57-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2024 im Keller eines Anwesens in Speyer mehr als 30 Gramm Kokain aufbewahrt haben.
Das Jugendschöffengericht:
am 2. Juli 2023 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2024 in der Jugendstrafanstalt Wittlich einen Papierschnipsel mit synthetischem Cannabis aufbewahrt haben.
am 7. Juli 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Kusel, dem von der Staatsanwaltschaft gemeinschaftliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 115 Fällen vorgeworfen wird. Er soll von Juli 2019 bis Juli 2022 in Speyer einmal pro Woche mindestens ein Gramm Marihuana an einen gesondert verfolgten Käufer verkauft haben. Ferner soll er an dieselbe Person von September 2021 bis März 2022 in mindestens 15 Fällen 0,5 Gramm Kokain verkauft haben. Auch insoweit soll er sich damit eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft haben.
am 7. Juli 2025 um 14:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 16-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zwei tateinheitlichen Beleidigungen und mit fünf tateinheitliche Bedrohungen vorgeworfen wird. Er soll anlässlich einer mehrtägigen Hauptverhandlung im Juli 2024 in Koblenz am letzten Sitzungstag die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und die Vorsitzende Richterin unter anderem in sexueller Hinsicht beleidigt haben. Anschließend soll er gegenüber den Wachtmeistern des Gerichts Widerstand geleistet und die Staatsanwältin, die Richterin und die drei Wachtmeister bedroht haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
am 14. Juli 2025 um 13:30 Uhr
gegen einen 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Dezember 2024 einen Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt geschubst und anschließend geschlagen haben, sodass das Opfer eine Beule an der Stirn erlitt.
am 21. Juli 2025 um 10:30 Uhr
gegen einen 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im August 2024 auf Veranlassung eines Mitgefangenen einen dritten Mitgefangenen in der Küche der Jugendstrafanstalt Schifferstadt geschlagen und einen Stuhl nach ihm geworfen haben, sodass das Opfer eine Beule am Kopf erlitt.
am 21. Juli 2025 um 13:15 Uhr
gegen einen 18-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im August 2024 den vorgenannten Angeklagten und einen weiteren Gefangenen (Verhandlung am 21. Juli 2025, 10:30 Uhr) dazu veranlasst haben, sich zu schlagen. Im Dezember 2024 soll er eine Mitarbeiterin der Jugendstrafanstalt beleidigt haben.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 1. Juli 2025
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts