I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 30. März 2026 um 9:00 Uhr
gegen eine mittlerweile 35-jährige Angeklagte aus Schifferstadt, der von der Staatsanwaltschaft zwei Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen werden. Sie soll im Frühjahr 2023 in Schifferstadt und Dieburg 9.000 verschreibungspflichtige Tabletten Alprazolam, die gleiche Anzahl Tabletten Diazepam sowie 12.000 Tabletten Kodein ohne entsprechende Erlaubnis an einen gesondert verfolgten Weiterverkäufer verkauft haben. Im Herbst 2023 soll sie weitere 8.800 verschreibungspflichtige Tabletten Tilidin, mehr als 4.000 Tabletten Alprazolam und 4.000 Tabletten Diazepam an den gesondert verfolgten Weiterverkäufer verkauft haben. Ferner soll sie diesem 50 Ampullen Testosteron zum eigenen Konsum kostenlos überlassen haben. Der Wert der Arzneimittel soll bei mehr als 20.000 Euro liegen.
Das Jugendschöffengericht:
am 2. März 2026 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft zwei vorsätzliche Körperverletzungen vorgeworfen werden. Er soll März 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einem Mitgefangenen im Bereich der Duschumkleiden in den Rücken getreten und ihn anschließend mit einer Vielzahl von Faustschlägen gegen den Kopf, auch noch als das Opfer am Boden lag, traktiert haben. Nachdem er zunächst von dem Opfer getrennt werden konnte, soll er nach kurzer Zeit wieder auf das Opfer losgegangen sein und ihm einen Tritt ins Gesicht verpasst haben, sodass die Nase des Opfers brach und er stark blutete. Er soll wiederum weiter auf das Opfer eingeschlagen haben, sodass es sich letztlich neben dem Nasenbruch, zahlreiche Schürfwunden und Platzwunden zugezogen haben soll.
am 9. März 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll im April 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt auf einen Mitgefangenen eingeschlagen und ihm dabei Schürfwunden beigebracht haben. Wenige Tage zuvor soll einen Vollzugsbeamten beleidigt und ihn in sexueller Hinsicht bedroht haben.
am 9. März 2026 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll nach einem Gerangel mit einem Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt im April 2025 dem wie er selbst von Beamten am Boden fixierten Mitgefangenen mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht getreten haben, sodass der Mitgefangene Schmerzen im Gesicht erlitt.
am 16. März 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im August 2024 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Mitgefangenen in dessen Zelle aufgesucht und ihm einen gezielten Schlag auf das Auge verpasst haben, sodass sich das Opfer eine starke Schwellung der linken Gesichtshälfte verbunden mit einer kurzzeitigen Sehschwäche zuzog.
am 16. März 2026 um 10:30 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werden. Er soll im März 2025 im Flur einer Wohngruppe in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt auf einen Mitgefangenen eingeschlagen haben und ihm dabei eine rot geschwollene Verletzung am Auge beigebracht haben. Als er von dem Opfer durch Beamte der Anstalt getrennt werden sollte, soll er sich massiv gewehrt haben, auch um eine Verlegung in einen besonders gesicherten Haftraum zu verhindern.
am 16. März 2026 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Beleidigung vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2025 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt einen Vollzugsbeamten als „Bastard“ beleidigt haben.
am 23. März 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vier Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen werden. Er soll von 2023 bis 2024 in Speyer ein Kind im Rahmen eines Jugendtrainings viermal unsittlich berührt haben. Ferner soll er nach Ende seiner Trainertätigkeit über soziale Medien Kontakt zu Kindern gehabt und einen 13-jährigen Jungen dazu aufgefordert haben zu Masturbieren. Einen weiteren Jungen soll er in gleicher Weise ebenfalls hierzu aufgefordert haben und ihn ferner dazu aufgefordert haben ihm davon Bilder zu senden. Er selbst soll dem Jungen Bilder mit sexuellem Inhalt übersandt haben.
Es handelt sich um eine sogenannte Jugendschutzsache.
Fortsetzungstermin ist für den 25. März 2026, 9:00 Uhr, bestimmt.
am 30. März 2026 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im März 2025 in der Jugendstrafanstalt Wittlich einen Mitgefangenen in dessen Zelle aufgesucht und diesem mit der Faust auf die Schläfe geschlagen haben. Auch nachdem sich das Opfer wehrte, soll er dieses weiter mit Schlägen traktiert haben. Das Opfer soll sich Schürfwunden am Kopf und am übrigen Körper zugezogen haben.
Der Angeklagte befindet sich in Haft in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt, woraus sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Speyer ergibt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Die nächsten Sitzungen des (Jugend-)Schöffengerichts sind erst in der Woche nach dem 6. April 2026 (Ostermontag) vorgesehen, der nächste Pressebericht erscheint erst Anfang April 2026.
Speyer, den 25. Februar 2026
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts