Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 7. Mai 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2021 800 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben und eine Teilmenge von 50 Gramm für einen Grammpreis von 29 Euro in Schifferstadt weiterverkauft haben.
am 14. Mai 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 55-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Januar 2024 in Speyer nach einer verbalen Auseinandersetzung dem Opfer mit einem Teppichmesser drei Schnitte ins Gesicht und an dem Hals beigebracht haben, wobei diese bis zu einem Zentimeter tief und zehn Zentimeter lang gewesen sein sollen.
am 28. Mai 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 51-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der Angeklagte soll im März 2022 in Speyer zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter dem Opfer Cannabis angeboten haben. Im Zuge der gescheiterten Verhandlungen soll der gesondert verfolgte Mittäter aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieses eine Netzhautablösung erlitt und am Auge operiert werden musste.
Das Jugendschöffengericht:
am 7. Mai 2025 um 13:15 Uhr
gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine Bedrohung vorgeworfen wird. Er soll im Juli 2024 gegenüber Mitarbeiterin der Jugendstrafanstalt Schifferstadt geäußert haben, er werde etliche Menschen, darunter einen namentlich genannten Richter, töten.
am 12. Mai 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vier tateinheitliche Beleidigungen, in drei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und in einem Fall in Tateinheit mit zwei tateinheitlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen vorgeworfen werden. Ferner soll er eine gefährliche und eine vorsätzliche Körperverletzung sowie zwei Diebstähle geringwertiger Sachen begangen haben. Er soll im Oktober 2023 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Kusel einen Polizeibeamten angegriffen und bespuckt haben. Im Juli 2024 soll er einen anderen Menschen beleidigt und ihm gedroht haben ihn abzustechen. Im September 2024 soll er in Speyer in einem Geschäft eine Dose Bier gestohlen haben. Der Angeklagte soll ferner im Juli 2024 in der Aufnahmeeinrichtung in Speyer einem Sicherheitsmitarbeiter eine Kopfnuss und einen Schlag ins Gesicht verpasst haben, sodass dieser eine blutende und schmerzende Wunde an der Stirn erlitt. Einem anderen Sicherheitsmitarbeiter soll er im Oktober 2024 gedroht haben, ihn abzustechen und ihn beleidigt haben. Weiteren zwei Sicherheitsmitarbeitern soll er zuvor im Juli 2024 in die Hand gebissen haben und ihnen gedroht haben, er habe ein Messer und bringe sie um. Weiterhin soll er sie in diesem Zusammenhang auch beleidigt haben. Am selben Tag soll er in der Innenstadt von Speyer zwei T-Shirts gestohlen haben. Schließlich habe er im Oktober 2024 in der Aufnahmeeinrichtung in Speyer mit einem Gegenstand auf den Körper des Opfers eingeschlagen, sodass dieses zu Boden ging. Anschließend soll er ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer soll dadurch Schwellungen und Abschürfungen im Gesicht erlitten haben.
am 21. Mai 2025 um 9:00 Uhr
gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Mainz, dem von der Staatsanwaltschaft fünf Sexualstraftaten und vier vorsätzliche Körperverletzungen vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2022 in Edenkoben bei einer Übernachtungsparty an dem Opfer gegen dessen Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben unter anderem mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sein. Ferner soll er im Oktober 2022, nachdem es zu einer festen Beziehung mit dem Opfer gekommen war, in Böhl-Iggelheim, während das Opfer schlief, mit seinem Penis in die Vagina eingedrungen sein. In der Zeit bis Oktober 2022 soll er mit dem Opfer jeweils einmal gegen deren Willen vaginalen und analen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Schließlich soll er sie im Sommer 2022 in einem Café in Haßloch gegen deren Willen unter der Kleidung im Intimbereich berührt haben. Er soll dem Opfer zweimal beim Sexualverkehr fest auf den Po geschlagen haben und ihr zweimal beim Geschlechtsverkehr den Hals zugedrückt haben, sodass diese Atemnot erlitt und Angstgefühle hatte.
In einer zweiten Anklage werden dem Angeklagten eine Nötigung, eine vorsätzliche Körperverletzung und zwei weitere Sexualdelikte vorgeworfen. Er soll ein weiteres Opfer Ende Oktober/Anfang November 2022 in Böhl-Iggelheim beim einverständlichen Sexualverkehr zu weiteren Handlungen genötigt haben. Ferner soll er sie in diesem Zusammenhang gewürgt haben. Bei ihr soll er bei dieser Gelegenheit ebenfalls gegen deren Willen mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sein. Zuletzt soll er gegen deren Willen auch mit ihr den vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben.
Fortsetzungstermin ist für den 26. Mai 2025, 9:00 Uhr, bestimmt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 30. April 2025
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts