I. Es verhandeln:
Das Schöffengericht
am 6. Mai 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 53-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im Februar 2025 in Speyer in seinem Pkw mehr als 10 Gramm Amphetamin und in seiner Wohnung in Speyer mehr als 40 Gramm Amphetamin ohne die erforderliche Erlaubnis aufbewahrt haben.
am 6. Mai 2026 um 11:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 77-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft der Erwerb und der Besitz von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2024 in Speyer auf seinem Laptop, auf vier Festplatten, zwei Computern, elf USB-Sticks und 180 CD-ROMS mehr als 46.000 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt, die insbesondere reale Geschehnisse zeigen, abgespeichert haben sowie ein Din-A 4 Fotobuch mit Ausdrucken - wie zuvor beschrieben - aufbewahrt haben.
Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen.
am 18. Mai 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 26-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung vorgeworfen wird.
Er soll die Geschädigte, die er kurz zuvor in Speyer kennengelernt hatte, im Juli 2023 in den späten Abendstunden in Otterstadt im Bereich eines Supermarktes vergewaltigt haben, indem er gegen deren Willen mit seinem Finger in die Scheide der Geschädigten eindrang und bei ihr Oralverkehr ausübte.
Der ursprünglich vorgesehene Termin am 28. Januar 2026 musste verlegt werden.
am 20. Mai 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 52-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine versuchte gewerbsmäßige Hehlerei und drei tateinheitlich begangene Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden.
Er soll im Mai 2022 auf einer Internetplattform bei der Bundeswehr unrechtmäßig entfernte Schutzwesten zum Kauf angeboten und sich zum geplanten Geschäftsabschluss mit dem Polizeibeamten, der zum Schein auf das Angebot eingegangen war, in Speyer getroffen haben. Seine Tätigkeit sei darauf angelegt gewesen, sich durch den Verkauf von Gegenständen aus dem Sortiment der Bundeswehr eine laufende Einnahmequelle zu verschaffen.
Bei der anschließenden Durchsuchung sollen in seiner Wohnung in Speyer Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen, insbesondere eine Vielzahl von Schusswaffen und Zubehör (z.B. Zielfernrohre und Griffstücke), sichergestellt worden sein.
am 27. Mai 2026 um 9:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 47-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2025 dem Opfer vor einer Shisha Bar in Speyer wegen eines Streits im Zuge einer Kfz-Reparatur mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihm massiv gedroht haben. Ferner sollen sich der Angeklagte und das Opfer nochmals am selben Tag zur Klärung des Sachverhalts auf einem Parkplatz in Speyer verabredet haben; dabei soll der Angeklagte dem Opfer, als es sich nach vorne beugte, mit dem beschuhten Fuß so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass das Opfer eine Unterkieferfraktur erlitt und bewusstlos wurde.
Das Jugendschöffengericht:
am 4. Mai 2026 um 13:15 Uhr
gegen eine mittlerweile 24-jährige Angeklagte aus Speyer und einen 21-jährigen Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rheinauen denen ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Sie sollen im Juli 2024 in die Grundschule in Otterstadt eingedrungen sein und dort unter Mitführen verschiedener Gegenstände, unter anderem eines Küchenmessers und einer Schreckschusspistole, Gegenstände im Wert von etwa 8.000, - Euro gestohlen und durch das Aufbrechen der Räume mit verschiedenen Werkzeugen einen Sachschaden von etwa 2.000, - Euro verursacht haben.
am 13. Mai 2026 um 10:00 Uhr
gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft eine zwei vorsätzliche Körperverletzungen und eine versuchte Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2025 versucht haben einen Mitgefangenen in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt zu schlagen und als zwei Mitgefangene diesem zu Hilfe kamen, dem einen mit der Hand auf die Brust und dem anderen auf den Kopf geschlagen haben.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.
Falls Sie an einem der vorgenannten Termine teilnehmen wollen, können Sie sich gerne auch am Vortag des gerichtlich bestimmten Termins mit der Geschäftsstelle des (Jugend-) Schöffengerichtes, Telefon 06232-6092887, in Verbindung setzen und sich vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen. Auch weitere coronabedingte Absagen sind noch möglich.
Es ist auch möglich, dass noch weitere Hauptverhandlungstermine bestimmt werden. Auch insoweit können Sie sich wegen weiterer Auskünfte an mich wenden.
Speyer, den 28. April 2026
S t r i c k e r
Direktor des Amtsgerichts