| Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anklage nach Nachbarschaftsstreit in Otterbach

Auf meine Pressemitteilung vom 20.08.2025 nehme ich zunächst Bezug:
stakl.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/nachbarschaftsstreit-in-otterbach-1 


Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage zum Amtsgericht Kaiserslautern gegen einen 46-jährigen und einen 42-jährigen Mann aus Otterbach wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. 
Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihren 40-jährigen Nachbarn angegriffen zu haben, als dieser vor seine Tür trat, um Gäste zu verabschieden. Beide hatten jeweils einen Baseballschläger in der Hand. Der 46-Jährige schlug nach dem Ergebnis der Ermittlungen zweimal mit seinem Baseballschläger zu. Den ersten Schlag konnte der Geschädigte noch mit der Hand abwehren, der zweite traf ihn an der Schläfe, so dass er zu Boden ging und eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung erlitt. Der 42-Jährige stand währenddessen mit seinem Baseballschläger daneben. Die Staatsanwaltschaft rechnet ihm die Handlung des 46-Jährigen als Mittäter zu, da er nach dem Ergebnis der Ermittlungen diese ebenfalls billigte und wollte und durch sein eigenes Verhalten sowohl die Bedrohung des Geschädigten als auch den Tatentschluss des 46-Jährigen verstärkte.
Das Tatmotiv konnte durch die Ermittlungen nicht geklärt werden. Bereits eine Stunde zuvor hatte es einen Polizeieinsatz am selben Ort gegeben. Der 40-Jährige hatte die Polizei gerufen, weil seine Grillparty unter einer Geruchsbelästigung litt, die vom Nachbargrundstück ausging, dort mutmaßlich von einer Mülltonne. Der 46-Jährige hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Der 42-Jährige räumte ein, am Tatort gewesen zu sein, stritt jedoch eine Tatbeteiligung ab. Den Baseballschläger habe er zu seinem Selbstschutz dabeigehabt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens machte er ebenfalls von seinem Schweigerecht Gebrauch. 
Das Amtsgericht hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. 

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt
 

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