| Staatsanwaltschaft Kaiserslautern

Anklage wegen Messerstich am Hauptbahnhof

Kaiserslautern. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen eines Vorfalls im Hauptbahnhof Kaiserslautern erhoben, der sich am Nachmittag des 29.06.2024 abspielte und bei dem ein 64-jähriger Mann durch einen Messerstich einer 20-jährigen Frau getötet wurde. Mit der Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen die 20-Jährige den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ging dem Messerstich voraus, dass der 64-Jährige die 20-Jährige durch einen Griff ans Gesäß sexuell belästigte, ein Wortwechsel, und dass die 20-Jährige ein mitgeführtes Klappmesser aufklappte, damit Stichbewegungen in Richtung des 64-Jährigen ausführte, worauf dieser rückwärtsgehend zurückwich und die 20-Jährige ihm folgte. Dann ergriff der 64-Jährige den Arm der 20-Jährigen, mit dem sie das Messer führte. Die 20-Jährige befreite sich aus diesem Griff und stach im selben Bewegungsablauf einmal zu. Da sie das Herz des Mannes traf, starb dieser binnen weniger Sekunden. Die 20-Jährige hat Angaben zur Sache gemacht. Insbesondere hat sie erklärt, nicht auf das Herz gezielt zu haben. Dem folgt die Staatsanwaltschaft auch. Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge setzt Vorsatz nur bezüglich der Körperverletzung und bezüglich der Todesfolge (nur) Fahrlässigkeit voraus. Ferner macht die 20-Jährige geltend, deswegen gehandelt zu haben, um sich den Mann auf Abstand zu halten und sich zu verteidigen.

Die Anklage wurde zur Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben. Diese hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

 

Dr. Gehring

Leitender Oberstaatsanwalt

 

Teilen

Zurück