Auf meine Pressemitteilung vom 23.09.2025 nehme ich zunächst Bezug:
stakl.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/tote-in-wohnhaus-gefunden-ermittlungen-fuehrten-zu-festnahme-und-haftbefehl
Gegen den 61-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach Abschluss der Ermittlungen nunmehr Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Kaiserslautern erhoben.
Aufgrund des Ergebnisses der umfangreichen Ermittlungen der Kriminaldirektion Kaiserslautern wirft die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen vor, am 03.02.2025 die 56-jährige Frau im Keller ihres Wohnhauses mit einem kantigen, harten Gegenstand erschlagen zu haben. Unmittelbar voraus ging ein Streit über Bauleistungen im Keller, mit der die Frau den 61-Jährigen beauftragt hatte, und deren Vergütung. Insbesondere ging es um eine größere Bargeldsumme, die die Frau ein dreiviertel Jahr zuvor dem 61-Jährigen zwecks Beschaffung von Baumaterial gezahlt hatte, und die ihm nach seinen Angaben wenig später bei einem Verkehrsunfall entwendet worden waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat nicht geplant war, sondern aus Anlass des unmittelbar vorausgegangenen Streitgesprächs begangen wurde.
Der 61-Jährige bestreitet, etwas mit der Tat zu tun zu haben.
Das Landgericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Der 61-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.
Dr. Gehring
Leitender Oberstaatsanwalt