| Mutmaßliche Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("PKK") - Hauptverhandlungstermine festgesetzt

Bitte geändertes Akkreditierungsverfahren beachten!

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt in dem Verfahren gegen Mashar T. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („PKK“) (Aktenzeichen: 2 StE 6 OJs 23/18), die Hauptverhandlung am

Donnerstag, dem 27. Februar 2020, 9.30 Uhr

zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Regierungsstraße 7, 56068 Koblenz).

Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am selben Ort):

Montag,                9. März 2020, 9.30 Uhr,
Montag,              16. März 2020, 9.30 Uhr,
Dienstag,            17. März 2020, 9.30 Uhr,
Freitag,               27. März 2020, 9.30 Uhr,
Dienstag,            31. März 2020, 13.30 Uhr,
Montag,              20. April 2020, 9.30 Uhr,
Dienstag,            28. April 2020, 9.30 Uhr.

Sofern erforderlich, sind weitere Fortsetzungstermine jeweils montags bzw. dienstags ab 9.30 Uhr, beginnend ab dem 4. Mai 2020,vorgesehen.

Hinsichtlich des Tatvorwurfs wird auf die hiesige Pressemitteilung vom 6. Dezember 2019 Bezug genommen.

Medienvertreter, die an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessiert sind, können sich ausschließlich per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Oberlandesgerichts Koblenz zur Verfügung gestellten Formblattes und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Koblenz (akkreditierung.olg@ko.jm.rlp.de) für „Mashar T.“ akkreditieren. Jeder Medienvertreter muss sich einzeln akkreditieren und kann sich nur einmal akkreditieren. Sammelakkreditierungen einzelner Medienorgane sind nicht zulässig. Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail unter Verwendung des von der Pressestelle des Oberlandesgerichts Koblenz zur Verfügung gestellten Formblattes an die o.g. E-Mail-Adresse gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Die Anzeigefrist für ein Akkreditierungsgesuch endet am 10. Februar 2020 um 12.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die außerhalb dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Akkreditieren sich mehr Interessenten für Ton-, Bild- und Filmaufnahmen als aus Raum- und Sicherheitsgründen tragbar, bleibt vorbehalten, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nur im Rahmen einer Pool-Lösung zu gestatten.

 

Link zum Formblatt                                Link zur sitzungspolizeilichen Verfügung

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