Wolfgang Weber ist seit fast 12 Jahren Schiedsmann in Schönenberg-Kübelberg. Im Februar 2014 wurde er auf Vorschlag des Rates der damaligen Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg ernannt. Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Glan-Münchweiler beschloss der Rat der neuen Verbandgemeinde Oberes Glantal im Jahr 2017, innerhalb der neu gegründeten Verbandsgemeinde drei Schiedsamtsbezirke zu bilden, deren jeweiligen Abgrenzungen sich an den Bezirken der früheren Verbandsgemeinden Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Glan-Münchweiler orientieren. Herr Weber führt seither sein Amt im Schiedsamtsbezirk Schönenberg-Kübelberg fort. Zuletzt wurde seine Amtszeit im Jahr 2022 für weitere fünf Jahre verlängert.
In einer kleinen Feierstunde im Rathaus der Verbandsgemeinde überreichte der Direktor des Amtsgerichts Landstuhl, Jan Hornberger, Herrn Weber am 10.11.2025 in Anwesenheit von Bürgermeister Christoph Lothschütz, der Ersten Beigeordneten Charlotte Jentsch und des Beigeordneten Thomas Wolf eine Dankesurkunde des rheinland-pfälzischen Justizministers Philipp Fernis. Der Minister spricht Herrn Weber darin Dank und Anerkennung für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz aus. Amtsgerichtsdirektor Hornberger und Bürgermeister Lothschütz schlossen sich diesem Dank an und sprachen dem Schiedsmann ihre persönliche Anerkennung aus für die engagierte und verantwortungsvolle Ausübung des Amtes in den zurückliegenden Jahren. In vielen Fällen konnte durch die erfolgreiche Schlichtung für Bürgerinnen und Bürger ein gerichtliches Verfahren vermieden, ihnen auf diese Weise Zeit und Kosten erspart und ein friedliches Miteinander wiederhergestellt werden.
In der Verbandsgemeinde Oberes Glantal bleibt Wolfgang Weber auch weiterhin Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Schönenberg-Kübelberg, Lothar Kramer für den Schiedsamtsbezirk Waldmohr und Martin Kuntz für den Schiedsamtsbezirk Glan-Münchweiler. Die drei Schiedsmänner vertreten sich im Verhinderungsfall gegenseitig.
