Im Rahmen einer Feierstunde gratulierten der Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs und der Vertreter des Generalstaatsanwalts Dr. Dietmar Moll den frisch geprüften Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern zum bestandenen Diplom und ernannten sie zu Justizinspektorinnen und Justizinspektoren.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ein dreijähriges Studium mit Theorie und Praxis abgeschlossen. Die theoretische Ausbildung erhielten sie an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, die praktische Ausbildung erfolgte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Bezirks.
Bei Gericht nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit entspricht insoweit der richterlichen Unabhängigkeit.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erfüllen vielfältige, verantwortungsvolle Aufgaben in der Justiz. Hierzu zählen unter anderem die Grundbuch-, Register-, Nachlass-, Insolvenz- und Vollstreckungssachen sowie die Justizverwaltungssachen.
Das Oberlandesgericht Koblenz stellt jedes Jahr zahlreiche Anwärterinnen und Anwärter im dualen Studiengang Diplom-Rechtspflege (FH) ein. Erst in den letzten Jahren wurden die Ausbildungskapazitäten deutlich erhöht. Bereits während des Studiums befinden sich alle Studierenden im Beamtenverhältnis und erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von etwa 1.500 Euro. Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Koblenz unter https://olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote.