Mündliche Verhandlung in weiteren "Dieselverfahren"

Am morgigen Donnerstag steht die mündliche Verhandlung zweier Verfahren, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzuordnen sind, vor dem 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen: 1 U 1505/18 und 1 U 1552/18) an. Die Kläger beanspruchen jeweils die Nachlieferung eines neuen Pkws aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des ursprünglich gekauften Fahrzeugs, das vom sogenannten „Dieselskandal“ betroffen ist.

In erster Instanz wurden die Klagen jeweils abgewiesen.

Die mündliche Verhandlung in den Verfahren findet am 25. April 2019 um 14:30 Uhr (Verfahren 1 U 1505/18) und um 14:45 Uhr (Verfahren 1 U 1552/18) jeweils in Sitzungssaal 117, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, statt.

Hintergrund:
Bei dem Oberlandesgericht Koblenz sind seit dem 1. Januar 2017 bis zum 24. April 2019 insgesamt 648 Verfahren eingegangen, die dem sogenannten „Dieselskandal“ zuzurechnen sind. Die Verfahren verteilen sich auf die verschiedenen Zivilsenate des Oberlandesgerichts.

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