In dem Staatsschutzverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige Nadine K. wegen der Versklavung einer Jesidin im Irak und in Syrien hat der 4. Strafsenat – Staatsschutzsenat – soeben das folgende Urteil verkündet:
- Die Angeklagte ist auf Grund des (teilfreisprechenden) Urteils des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21.06.2023 in Gestalt des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2025 schuldig der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung in Tateinheit mit Beihilfe zu dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch sexuelle Gewalt und zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch sexuelle Gewalt, mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung und schwerer Freiheitsberaubung.
- Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Hintergrund:
Mit Urteil vom 21. Juni 2025 hatte der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – die deutsche Staatsangehörige Nadine K. unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Aufgrund eines von der Angeklagten eingelegten Rechtsmittels hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (3 StR 496/23) dieses vorhergehende Urteil des 2. Strafsenats im Schuldspruch in einem Teilaspekt geändert und zur erneuten Entscheidung über das Strafmaß an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der nunmehr zuständige 4. Strafsenat hatte daher nur noch über die Frage der Strafzumessung zu entscheiden. Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat unter anderem berücksichtigt, dass die Angeklagte zwischenzeitlich eine deutliche und glaubhafte De-Radikalisierung gezeigt habe.
Zum Hintergrund wird auf die Pressemitteilung vom 25. November 2025 verwiesen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.