Verfahren gegen Hussein A. vor dem Staatsschutzsenat (2 StE 6 OJs 20/17): Im nächsten Termin am 12. März 2019 ist mit Plädoyers zu rechnen

Information für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse

In der am Montag, dem 21. Januar 2019, vor dem 2. Strafsenat begonnenen Hauptverhandlung gegen Hussein A. ist am nächsten Verhandlungstag, Dienstag, 12. März 2019, mit den Plädoyers der Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidigung zu rechnen.

Es ist hingegen nicht damit zu rechnen, dass an diesem Verhandlungstag bereits ein Urteil verkündet wird.

Der Verhandlungstermin am 12. März 2019 beginnt um 09:00 Uhr im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Saal 10.

Zum weiteren Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemeldung vom 8. Januar 2019 verwiesen.

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