Verfahren in der 13. Kalenderwoche 2026

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 13. Kalenderwoche (Stand 20.03.2026)

Termine vor dem Amtsgericht Worms in der 13. Kalenderwoche

 

Montag, 23.03.2026 (Jugendrichter)

09:00 Uhr – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz

09:40 Uhr – besonders schwerer Diebstahl

10:50 Uhr – nichtöffentlich 

13:30 Uhr – gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

Den beiden 21 und 26 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht des 17.08.2024 in Guntersblum den stark alkoholisierten Geschädigten, der in Begleitung seines Vaters die Straße entlanggelaufen sei, angegriffen zu haben. Der Geschädigte habe den im Auto befindlichen Angeklagten hinterhergerufen, sie seien zu schnell gefahren, worauf diese angehalten hätten und ausgestiegen seien. Der jüngere der beiden Angeklagten habe sodann dem Geschädigten in den Bauch getreten, so dass dieser zu Boden gegangen sei. Anschließend sei er von beiden Angeklagten geschlagen und getreten worden. Der Geschädigte sei dabei leicht verletzt worden.  

 

Dienstag, 24.03.2026 (Schöffengericht)

09:15 Uhr – gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Amtsanmaßung

Dem 64 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, im Rahmen des sogenannten „Enkeltricks“ am 02.10.2023 Wertgegenstände in einem Gesamtwert von ca. 110.000,00 € von dem Geschädigten erbeutet zu haben.
Der seinerzeit 90 Jahre alte Geschädigte sei von einer unbekannt gebliebenen Anruferin über eine kroatische Telefonnummer kontaktiert worden, die sich als seine Tochter ausgegeben und erklärt habe, es habe sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Daraufhin habe ein vermeintlicher Polizist übernommen, der Personalien habe erfragen wollen. Als der Geschädigte gefragt habe, worum genau es ginge, sei der Anrufer wütend geworden und habe an eine angebliche Staatsanwältin übergeben, die erklärt habe, die Tochter des Geschädigten habe auf einem Zebrastreifen ein dreijähriges Kind angefahren und tödlich verletzt. Die Mutter werde im Krankenhaus reanimiert. Zur Abwendung der Untersuchungshaft sei eine Kaution von 238.000,00 € erforderlich. Diese Angaben seien durch einen vermeintlichen „Haftrichter“ bestätigt worden. Danach habe die „Staatsanwältin“ wieder übernommen und erklärt, nun müsse alles ganz schnell gehen. Denn die Mutter des Kindes sei jetzt auch verstorben und eine Haftverschonung komme jetzt eigentlich nicht mehr in Betracht. Sie werde aber die Information vor dem „Haftrichter“ zurückhalten, sofern der Geschädigte die Kaution schnell hinterlege.
In dieser Weise unter Druck gesetzt habe der Geschädigte 50 Krügerrand Goldmünzen in einem Gesamtwert von ca. 100.000,00 € sowie Schmuck seiner Ehefrau im Wert von ca. 10.000,00 € in eine Tüte gesteckt und diese einer Mittäterin übergeben. Der Angeklagte habe den Kontakt zwischen den als „Keilern“ bezeichneten Anrufern, die sich meist im Ausland aufhalten, und der unweit der Wohnung wartenden Abholerin aufrechterhalten. Anschließend hätten er und die Abholerin sich die Beute geteilt. 

 

Mittwoch, 25.03.2026 (Jugendschöffengericht)

09:30 Uhr – gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in 16 Fällen, davon in 14 Fällen in nicht geringer Menge

Der 21 Jahre alte Angeklagte soll zwischen September und Dezember 2023 in insgesamt 16 Fällen unerlaubt mit Haschisch Handel getrieben haben, wobei es sich um eine Gesamtmenge von fast 3,5 kg gehandelt haben soll. Das Haschisch habe sich der Angeklagte überwiegend im Großraum Frankfurt besorgt.

 

Mittwoch, 25.03.2026 (Strafrichter)

09:00 Uhr – fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Dem 24 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss sowie dem Einfluss von Drogen am 03.11.2024 bei einem missglückten Überholmanöver auf der Landstraße zwischen Westhofen und Worms Abenheim von der Straße abgekommen und im Straßengraben gelandet zu sein. Seine beiden Mitfahrer seien bei dem Unfall erheblich verletzt worden. Einer habe eine Lungenkontusion erlitten, der andere neben einer Gehirnerschütterung einen Pneumothorax und eine Rippenserienfraktur. Der Angeklagte habe zwar bis zur Versorgung seiner Mitfahrer an der Unfallstelle gewartet, sei anschließend jedoch geflüchtet, bevor seine Personalien hätten festgestellt werden können. 

13:30 Uhr – versuchte gefährliche Körperverletzung 

 

Donnerstag, 26.03.2026 (Schöffengericht + Strafrichter)

09:15 Uhr – unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

13:30 Uhr – Bedrohung, Beleidigung

14:00 Uhr – gefährliche Körperverletzung

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