Verfahren in der 51. Kalenderwoche 2025

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren der 51. Kalenderwoche (Stand 16.12.2025)

Verfahren in der 51. Kalenderwoche 2025

Terminübersicht der vor dem Amtsgericht Worms stattfindenden Verfahren (Stand 16.12.2025)

 

Mittwoch, den 17.12.2025 (Strafrichter)

09:00 Uhr -      Verbrechen nach §29a 

Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 26.11.2025

11:00 Uhr -      Diebstahl

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mainz legt dem 42jährigen Wormser zur Last, im März 2025 in der Rheinberg-Apotheke in Osthofen eine Desinfektionsflasche im Wert von 10,45 Euro eingesteckt, an der Kasse lediglich 2 Einwegspritzen bezahlt und sodann die Apotheke verlassen zu haben.

13:30 Uhr -      Verletzung der Unterhaltspflicht

15:00 Uhr -      Betrug

Der Angeklagte soll im Zeitraum vom 28.11.2023 bis 31.03.2024 für eine Firma in Osthofen gearbeitet haben, obwohl er zeitgleich Arbeitslosengeld bezogen hat und zur Mitteilung der Arbeitsaufnahme verpflichtet war. 

Es entstand durch die Auszahlung ein Schaden von 3.942,90 Euro.

 

Mittwoch, den 17.12.2025 (Jugendschöffengericht)

13:00 Uhr -      Gemeinschaftlicher Diebstahl

Die Anklage legt den beiden 19jährigen Heranwachsenden zur Last, im Juli 2024 die Geschäftsräume der Drogerie Müller in Worms aufgesucht zu haben. Entsprechend ihrem gemeinsamen Tatplan entwendeten sie Venenaktivcreme und Blasenpflaster im Gesamtwert von 10,35 Euro, indem sie die Ware einsteckten.

 

Donnerstag, den 18.12.2025 (Schöffengericht)

09:15 Uhr -      Banden- und gewerbsmäßiger Betrug 

Laut Anklage soll der 64jährige Angeklagte Teil einer aus mindestens 3 Personen bestehenden Tätergruppierung sein, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrugstaten im Sinne des sogenannten Schockanruf-Betrugs verabredeten.

Im Oktober 2023 erhielt der spätere Geschädigte aus dieser Gruppe einen Anruf, bei dem ihm wahrheitswidrig ein Unfall seiner Tochter mitgeteilt wurde; diese habe im Straßenverkehr den Tod eines 3jährigen Kindes verursacht. Zur Abwendung von Untersuchungshaft sei eine umgehende Kautionszahlung von 238.000 Euro erforderlich. Der geschockte und durch die Anrufe auch zeitlich unter Druck gesetzte Geschädigte, der nicht am Wahrheitsgehalt der telefonischen Nachrichten zweifelte, übergab sodann Krügerrandmünzen und Familienschmuck an einen angeblichen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. 

Der Tatbeitrag des Angeklagten bestand nach den Ermittlungen in der logistischen Organisation des Kontakts mit den Anrufern und der Abholerin der Tatbeute, welche einen Gesamtwert von etwa 110.000 Euro hatte und anschließend später unter den Tätern aufgeteilt wurde. 

 

Donnerstag, den 18.12.2025 (Strafrichter)

14:00 Uhr -      Körperverletzung

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