Montag, 23. Februar 2026
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Mordes, Az. 4 Ks 6035 Js 14912/25
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 25. Februar 2026, Montag, 2. März 2026, jeweils 9.00 Uhr Sitzungssaal 1
Die Urteilsverkündung wird für den 4. März 2026, 11.30 Uhr erwartet.
4. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Angeklagten vor, er habe am 21. August 2025 gegen 1.20 Uhr nachts in Schallodenbach versucht, die mit ihm in derselben Pflegefamilie wohnende 10-jährige Geschädigte durch das Anbieten von Geld dazu zu bringen sich vor ihm auszuziehen, was das Kind verweigert habe. Als die Geschädigte angekündigt habe, es der Pflegemutter zu erzählen, soll der Angeklagte mit einem Fleischermesser, das er in seinem Zimmer aufbewahrt haben soll, mehrere Stich- und Schnittbewegungen in Richtung des Kopfes und des Halses des Kindes ausgeführt haben, um durch dessen Tötung zu verhindern, dass bekannt würde, dass er aus sexuellen Motiven heraus mit der zuvorgenannten Aufforderung an sie herangetreten war. Das geschädigte Kind soll Verletzungen durch das Messer davongetragen haben und musste notfallmäßig operiert werden. Der Angeklagte floh, als die Geschädigte zu schreien anfing.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Folgende Verfahren beginnen im März 2026:
Donnerstag, 12. März 2026
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Verbrechens nach § 29a BtMG, Az. 4 KLs 6114 Js 295/25
4. Große Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 37-jährigen Angeklagten zur Last, am im Dezember 2024 in Kaiserslautern mit Betäubungsmitteln und Konsumcannabis unerlaubt gehandelt zu haben. Die angeklagten Taten sollen im Zusammenhang damit stehen, dass sich der Angeklagte spätestens im Oktober 2023 mit anderen Männern, die gesondert verfolgt werden, zusammengeschlossen haben, soll, um arbeitsteilig in größeren Stil Betäubungsmittel und Konsumcannabis in den Raum Kaiserslautern zu bringen und dort gewinnbringend zu verkaufen. Der Angeklagte soll die Rolle gehabt haben, über Kontakte von Frankfurt aus, größere Bestellungen von Händlern aus Kaiserslautern entgegenzunehmen, die Substanzen zu besorgen und nach Kaiserslautern zu bringen. Der hiesigen Anklage liegt ein Fall zugrunde, wonach der Angeklagte annähernd 10 Liter Amphetaminöl, 10.000 Ecstasy-Tabletten, 250 Gramm Kokain, 2 Kilogramm Haschisch und 1 kg Marihuana besorgt haben soll, wofür er u.a. einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag als Bezahlung erhalten haben soll.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Donnerstag, 19. März 2026
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen versuchten Totschlags, Az. 4 Ks 6035 Js 16712/25
Fortsetzungstermine: Dienstag, 24. März 2026, 9.00 Uhr
Montag, 30. März 2026, 9.00 Uhr
Donnerstag, 2. April 2026, 9.00 Uhr
jeweils Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen dem 30-jährigen Angeklagten zur Last, er habe im September 2025 in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Kusel im Schlafraum eines der Gebäude mit einem Messer auf zwei andere Männer immer wieder eingestochen, wobei er zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, dass die beiden Männer zu Tode kommen. Tatsächlich soll er einen der Männer mit einem tiefen Messerstich im Bereich der Schulter, den anderen mit einem tiefen Messerstich im Schulter-Hals-Bereich, wobei auch die Lunge perforiert worden sein soll, verletzt haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Montag, 23. März 2026
9.00 Uhr – Sitzungssaal 2 – wegen bandenmäßigem Handel mit Konsumcannabis u.a., Az. 1 KLs 6114 Js 3567/25 jug (2)
1. Große Jugendstrafkammer
Die Staatsanwaltschaft legt dem 21-jährigen Angeklagten zur Last, er habe als Heranwachsender zwischen November 2024 bis März 2025 in Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit anderen gesondert verfolgten Männern mit Haschisch und Marihuana gehandelt. Dem Angeklagten sei die Funktion als Kurier und „Bunker“-Halter zugefallen, d.h. er habe auf Zuruf vorher gelagerte Cannabisprodukte an die Händler geliefert, zum teil übergab der Angeklagte auch die Cannabisprodukte und kassierte den Kaufpreis. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagt die Beteiligung an mindestens fünf Geschäften und die Aufbewahrung der Drogen zusammen mit diversen Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen vor.
Montag, 23. März 2026
9.00 Uhr – Sitzungssaal 1 – wegen Totschlags, Az. 4 Ks 6035 Js 4116/25
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 25. März 2026, 9.00 Uhr
Donnerstag, 26. März 2026, 9.00 Uhr
Dienstag, 31. März 2026, 9.00 Uhr
Mittwoch, 1. April 2026, 9.00 Uhr
Dienstag, 7. April 2026, 9.00 Uhr
Mittwoch, 8. April 2026, 9.00 Uhr
Dienstag, 14. April 2026, 9.00 Uhr
Dienstag, 21. April 2026, 9.00 Uhr
jeweils Sitzungssaal 1
4. Große Strafkammer als Schwurgericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Angeklagten vor, im Februar in Kusel im Streit um die Bezahlung von Bauarbeiten, die er durchgeführt hat, die 58-jährige Auftraggeberin durch wiederholte Schläge mit einem metallenen Gegenstand und Tritte gegen Kopf und Körper – auch als die Geschädigte schon ohnmächtig am Boden gelegen haben soll – getötet zu haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
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