Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
© Amtsgericht LU-PF

Anschrift:
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
Postfach 220108
67022 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 5616 0
Fax: 0621 5616 380
E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 09:00 - 11:45 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen und die abweichenden Sprechzeiten.
Behörden- und Geschäftsleitung
Direktor des Amtsgerichts:
Daniel Kühner
ständiger Vertreter des Direktors:
Richter am Amtsgericht Dr. Beth
Geschäftsleiterin:
Cornelia Metz
Justizrechtsrätin
Stv. Geschäftsleiterin:
Lisa Wagner
Justizoberinspektorin
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Zugleich informieren wir Sie über den Schutz Ihrer persönlichen Daten.

In Rheinland-Pfalz ist seit 26.11.2022 die Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen weitgehend aufgehoben.
Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards tragen. Hiervon ausgenommen sind positiv getestete Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, eine Maske zu tragen, unterliegen der Absonderung und dürfen das Gebäude nicht betreten.
Sollten Sie im vorgenannten Fall – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt – zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bitte unverzüglich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch.
Positiv getesteten Personen wird empfohlen, Kontakte weitgehend zu reduzieren und damit zur Infektionsprävention beizutragen.
Besucherinnen und Besuchern steht es im Übrigen frei, im Gebäude eigenverantwortlich eine Maske zu tragen.
Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt
Bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden.
Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de
Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Ebenso ist Besuchern die Mitnahme von Tieren untersagt.
Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenführ- und Assistenzhunde für dazu berechtigte Personen sowie Diensthunde der Polizei.

Für Schulabgänger bietet die rheinland-pfälzische Justiz interessante Berufsausbildungen an, die durch eine Kombination von Lehr- und Studiengängen zusammen mit einer praktischen Ausbildung umfassend auf die künftigen Aufgaben vorbereiten.
Außerdem kann im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken das Rechtsreferendariat absolviert werden.
Weitere Informationen
Wegbeschreibung

Ihr Weg zum Amtsgericht
Hier erfahren Sie, wie Sie mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amtsgericht kommen.
Justizpressestelle
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Direktor des Amtsgerichts
Daniel Kühner
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Dr. Beth
Barrierefreier Zugang

Das Gericht verfügt über ein modernes Hubpodest, welches einen barrierefreien Zugang in das Justizgebäude ermöglicht.
Das Hubpodest befindet sich an der rechten Seite der Eingangstreppe. Die Bedienung erfolgt mit einem „Euroschlüssel“ oder durch Rufen eines Wachtmeisters (Gegensprechanlage ist installiert).
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