Aktuelles
Information für die Medien - Erinnerung an die Reichspogromnacht in Liedern und Texten
Anlässlich des 80. Jahrestags der Reichspogromnacht findet am 5.11.2018 um 19:00 Uhrim Foyer des Neuen Justizzentrums Koblenz auf Einladung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Lars Brocker und der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke in Kooperation mit dem Förderverein Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Koblenz e.V. eine Gedenkveranstaltun…Weiterlesen"Der will nur spielen" - Gegen einen nicht angeleinten herannahenden Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen getroffen werden; das Verhalten des Hundes muss zuvor nicht analysiert werden
Nähert sich ein nicht angeleinter Hund, den der Hundehalter nicht (mehr) unter Kontrolle hat, dürfen effektive Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens muss der Abwehrende zuvor nicht analysieren und bewerten, ob das Verhalten des Tieres auf eine konkrete Gefahr schließen lässt. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 18.10.2018; Az.: 1 U…WeiterlesenHochrangige polnische Richterinnen und Richter zu Besuch beim Oberlandesgericht Koblenz
Vom 24. bis 27. September 2018 besuchte eine Delegation des Obersten Gerichtshofs der Republik Polen das Oberlandesgericht Koblenz zu einem fachlichen Austausch. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke konnte zu der gemeinsamen Tagung den Präsidenten der Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Republik Polen Dariusz Zawistowski, die Vorsitzenden Richterinnen am Obersten Gerichtshof Teresa Bielska-Sobkowic und…WeiterlesenKündbarkeit von Bausparverträgen durch Bausparkassen
Bausparkassen können zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen. Dies entschied der für Bankrecht zuständige achte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 29. Juli 2016, Az. 8 U 11/16). Obwohl die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags über 10 Jahre zurücklag, nahm ein Bausparer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Das Sparguthaben wurde mit 2,5 % jährlich verzinst. Die Bausparkasse kündigte den Bausparvertrag.…Weiterlesen